Presse-Spiegel

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Aktuelles:


ZOLLERN ALB KURIER  |  09.04.2024
LESERBRIEF

Warum hat Vortex die genehmigten Windräder nicht gebaut.
Hubert Schiele im ZAK zu Windkraft Winterlingen/Bitz

„Noch vor acht Jahren stand ich auf der Seite der Bitzer Windkraftgegner, die zu jener Zeit vehement gegen den Bau der Winterlinger Windparkanlage vorgingen“, sagte der Bitzer Bürgermeister Hubert Schiele im Zollernalbkurier vom 14.10.2023. Am 23.03.2024 ist von ihm im Zollernalbkurier zu lesen: „Ich habe mich damals von dieser Meinung vereinnahmen lassen und mich gegen Windkraft ausgesprochen. Das ärgere ihn heute noch. Es gab keine berechtigten Gründe gegen Windkraft“.
3.760 Einwendungen sollten für einen Bürgermeister ein berechtigter Grund sein, das Votum seiner Bürger:innen zu respektieren und zu vertreten. Es gab nicht nur einen berechtigten Grund gegen die Windkraft im Wald zwischen Winterlingen und Bitz. Es gibt eine Vielzahl berechtigter Gründe, aufgelistet von den Bürgerinitiativen aus Bitz und Winterlingen unter www.bbi-wk.de.
Wenn es keine berechtigten Gründe gab, warum hat Vortex die 4 genehmigten Windräder nicht gebaut und warum hat die RWE bei diesem Projekt einen Rückzieher gemacht. Aus Jux und Tollerei wird das wohl nicht geschehen sein?
Hätte Herr Bürgermeister Schiele den Bericht des Bundesrechnungshofs (BRH) nach § 99 BHO zur Umsetzung der Energiewende im Hinblick auf die Versorgungssicherheit, Bezahlbarkeit und Umweltverträglichkeit der Stromversorgung vom 7. März 2024 gelesen, hätte er wissen müssen, dass der BRH bei Solar- und Windenergie von einer geringen gesicherten Leistung spricht. Er nennt 0% bei Solar- und 6% bei Windenergie. 89% sind es bei konventioneller Energie.

Herbert Bitsch, 72474 Winterlingen

ZOLLERN ALB KURIER  |  22.03.2024

Unter dem Namen „Gegenwind Neckar-Alb“ haben sich in dieser Woche mehrere örtliche Bürgerinitiativen aus dem Zollernalbkreis und darüber hinaus zusammengeschlossen, die nicht einig sind mit den Windkraftplänen des Regionalverbands. Das ausgerufene Ziel: Sie wollen möglichst viele Einwendungen sammeln, die sie am 10. April dem Regionalverband in Mössingen übergeben. „Wir kämpfen alle für die gleiche Sache“, sagt Alexander Edele, Vorsitzender des Vereins Gegenwind Hohenzollern.

Herbert Bitsch klappt seinen Laptop auf. „Jedes Argument muss mit Fakten untermauert sein“, sagt er. Heute, da die Zeitung da ist, will er seine Quellen griffbereit haben. Bitsch ist der Mann, der auf dem Großen Heuberg 2021 gewissermaßen den RWE-Konzern in die Flucht geschlagen hat, der zwischen Bitz und Winterlingen einen Windpark errichten wollte. Und Bitsch ist der Mann, der Schlagzeilen gemacht hatte, als er 2017 Landrat Günther-Martin Pauli angezeigt hatte. Bitsch war sicher: Der Landrat habe im Genehmigungsverfahren gegen das Bundesnaturschutzgesetz verstoßen. Die Ermittler der Staatsanwaltschaft sahen das anders; sie hatten „kein strafrechtlich relevantes Verhalten“ ausmachen können.

Die Drähte der Windkraftgegner glühen heiß


Dennoch hatte RWE später ebenfalls „Umweltinteressen“ als Grund für den Rückzug genannt – neben dem großen Widerstand gegen die geplanten Windräder vor Ort. Dass „Orte wie Winterlingen ein Alptraum für Robert Habeck werden könnten“, bescherte Bitsch später einen Auftritt im Heute-Journal des ZDF.

Jetzt, im März 2024, glühen die Drähte der Windkraftgegner wieder heiß: Dieser Tage haben sie sich offiziell zusammengeschlossen, Bürgerinitiativen im Zollernalbkreis, aber auch Mitstreiter aus dem Kreis Tübingen. Wird „Gegenwind Neckar-Alb“ der Alptraum für den Regionalverband? Wer sind die Akteure? Und was haben sie vor?

Bürgerinitiative Pro Natur Starzach schließt sich an


„Ich bin eigentlich keine Windkraftgegnerin“, sagt Prof. Dr. Simone Walker-Hertkorn. In diesem Punkt unterscheidet sich die Geowissenschaftlerin deutlich vom Winterlinger Herbert Bitsch, der die Klaviatur des Protests gewissermaßen durchgespielt hat und heute von sich sagt: „Mittlerweile bin ich ganz generell gegen Windkraft.“ Walker-Hertkorn, die seit vergangenem Sommer die Bürgerinitiative Pro Natur Starzach vertritt, wählt ihre Worte etwas zurückhaltender, vielleicht auch etwas differenzierter, als man sie aus Online-Auftritten des Nachbar-Vereins „Gegenwind Hohenzollern“ kennt, der seine Anliegen mit durchaus breiter Brust vorträgt.

Wie nachhaltig sind die derzeitigen Energiewände-Pläne?


Walker-Hertkorn findet: Windräder sollten schlicht dort gebaut werden, „wo es Sinn ergibt“. Und sie, die vor ein paar Jahren einen Lehrstuhl an der FH Deggendorf innehatte, der sich auch dem Thema Nachhaltigkeit widmet, ist sicher: Die Politik könnte sich in eine Sackgasse manövrieren. „Wenn man etwas subventioniert, kann man politisch auch ganz schön falsche Wege bereiten“, gibt sie zu bedenken. Und je mehr sie sich damit beschäftigt, mit der Energiewende und der Politik, desto mehr kritische Argumente finde sie, sagt Walker-Hertkorn. Das Bild, das sie zeichnet: Würden bei der Energiewende alle Länder „den Berg so erklimmen wollen wie Deutschland, würde man der Welt schlicht die Rohstoffe wegnehmen“. Dass aus ihrer Sicht die „technischen und wissenschaftlichen Argumente fehlen“, das sei auch nicht wegzudiskutieren, „wenn man eigentlich ökologisch eingestellt ist“.

Weite Teile der Schwäbischen Alb sind Wasserschutzgebiete

Dass weite Teile der Schwäbischen Alb als Wasserschutzgebiet ausgewiesen sind, ist aus ihrer Sicht ein solch kritischer Punkt. Die Geowissenschaftlerin ärgert sich: „Wären die Windkraftstandorte jetzt keine Vorranggebiete, würde man bei diesem Thema immer ein hydrologisches Gutachten machen, Beprobungen, vorher und nachher.“ Das koste den Betreiber zwar Geld, dafür habe man dann vorsorgenden Grundwasserschutz. „Jetzt hingegen kommt der Regionalverband, weist einfach Flächen aus, die man dann nicht mehr prüfen muss.“ Geschickt gemacht sei das, auf eine Art, findet sie. Aber auch rechtens? „Hier wird etwas gebaut, was 20 oder 30 Jahre in Betrieb ist, und durch Bau und Rückbau kommt es immer wieder zu Risiken für das Grundwasser.“ Dessen Schutz ja eigentlich gleichgestellt sei mit dem Klimaschutz, wie sie sagt.

Modelle sollen Ausmaß der „Monster-Windräder“ demonstrieren

Alexander Edele, Vorsitzender des Vereins „Gegenwind Hohenzollern“, präsentiert zwei maßstabsgetreue Modelle. Eines vom Brandenburger Tor, eines von einem Windrad, wie es in der Region geplant sei. Das „Monster-Windrad“, wie sie gerne betonen, darf dann auch mit aufs Pressefoto. Und in ihren Vorträgen, die dieser Tage die Hallen im hohenzollerischen Teil des Landkreises füllen, stehen die Modelle ganz vorne auf der Bühne. Denn Edele hat Zweifel, dass allen Bürgern klar ist, „was da auf uns zukommt“. Sie wollen die Dinge deshalb so einfach wie möglich erklären. Und deshalb vergleicht Michael Thorwart, der Physik-Professor mit Gruoler Wurzeln, beispielsweise die Energiedichte eines Windrads auch mit der einer Tafel Schokolade. Eine Rechnung, an deren Ende eine überraschend gering erscheinende Differenz steht. Dahinter steckt die Botschaft: Die Energiewende, wie sie gegenwärtig geplant ist, ist zum Scheitern verurteilt.

Michael Thorwart befasst sich seit Jahren kritisch mit der Energiewende


Thorwart, der an der Uni Hamburg theoretische Physik lehrt, bringt das mitunter Vorwürfe ein, er hantiere mit AfD-Argumenten. Der Professor kontert: „Ich habe mich mit der Materie schon befasst, als es die AfD in ihrer größeren Form noch gar nicht gegeben hat.“ 2014, zum Beispiel, beim Fachforum Energiewende & Energiepolitik im Balinger Landratsamt. Die Veranstaltung hatte die Frage aufgeworfen: „Scheitert ein Mythos?“ Als Gast hatte Moderator Thorwart unter anderem den Publizisten Roland Tichy in Balingen begrüßt, der „die sieben Todsünden der Energiepolitik“ präsentiert hatte.

„Wir sind eine Bewegung“

Zehn Jahre später sitzt Thorwart mit den Mitstreitern aus Winterlingen und Starzach am Besprechungstisch eines Firmengebäudes in Haigerloch. Hier geht es jetzt um was: Im Raum nebenan stapeln sich bereits Einwendungen von Bürgern an den Regionalverband. Wie viele genau, bleibt Geheimsache bis zum 10. April. Dann nämlich, am Tag vor dem Ende der Einwendungsfrist, wollen sie diese den Verantwortlichen des Regionalverbands in Mössingen übergeben. Und weil sie zeigen wollen, dass ein großer Teil der Bevölkerung nicht einig ist mit den Windkraftplänen in der Region, zähle jede einzelne Stimme, betont Thorwart. „Wir sind eine Bewegung.“ Dementsprechend erfreut sind sie an diesem Tag auch darüber, dass mit „Gegenwind Rottenburg“ bereits die nächste Bürgerinitiative ihre Mitarbeit im neuen Zusammenschluss ankündigt. Auch die Mitstreiter von „Gegenwind Bodelshausen“ sind bereits dabei.

Herbert Bitsch: „Unsere Fakten müssen hieb- und stichfest sein“

Denn es gibt da noch eine Botschaft, die ein möglichst großer Stapel an Einwendungen am 10. April aussenden soll: „Wir kommen alle aus der Mitte der Gesellschaft“, sagt Thorwart. „Wir sind keine durchgeknallten Leute, wir sind nicht esoterisch.“ Vielmehr, merkt Gegenwind-Hohenzollern-Chef Alexander Edele an, „profitieren wir alle aus Erfahrung aus dem Beruf“. Edele ist Energieberater, kann ein Lied von Anträgen und bürokratischen Wirrungen singen. Weshalb man dann auch „mindestens so viel Fachwissen wie ein Grünenpolitiker“ habe, ist Edele sicher (und kommt damit in der Aufregung doch noch kurzzeitig vom Pfad der ausgerufenen Sachlichkeit ab). Herbert Bitsch, von Beruf Wirtschaftsprüfer und Steuerberater, ergänzt jedenfalls: „Wir mussten uns unser Fachwissen aneignen. Nachdem wir immer wieder angegriffen wurden, müssen unsere Fakten hieb- und stichfest sein.“

Gegenwind Zollernalb oder Neckar-Alb?

„Wir kämpfen alle für die gleiche Sache“, sagen die Vertreter der Bürgerinitiativen gegen Windkraft im Zollernalbkreis. Deshalb haben sie sich zusammengeschlossen und auch sogleich die Internetadresse gegenwind-zollernalb.de reserviert. Auf dieser finden sich zahlreiche Vorlagen für Einwendungen, die sie am 10. April dem Regionalverband übergeben wollen. Weil sich nun aber innerhalb weniger Tage auch Mitstreiter aus dem Kreis Tübingen den Zollernalb-Windkraftgegnern angeschlossen haben, sei eine erneute „Umfirmierung“ notwendig geworden. Die Initiativen treten nun als „Gegenwind Neckar-Alb“ auf.


ZOLLERN ALB KURIER  |  04.03.2024
LESERBRIEF

Stromerträge häufig zu hoch gegriffen

Die Bitzer Gemeinderäte, die am 27.02.2024 gegen das Windräderprojekt zwischen Bitz und Winterlingen votierten, haben sehr weise entschieden. Ich verneige mich mit Dankbarkeit und Respekt. Diese Gemeinderäte befinden sich mit ihrem Votum in bester Gesellschaft. Durch meine Vernetzung mit vielen Bürgerinitiativen sehe ich, wie die Stimmung kippt und sich immer mehr Bürger gegen die Verspargelung durch Windkraftanlagen (WKA) stemmen. In der Gemeinderatssitzung wurde die fragwürdige Wirtschaftlichkeit thematisiert. 
Hierzu auszugsweise Folgendes aus der Teilgenehmigung von 2016 für 4 WKA des Landratsamts Balingen (LRA): „Im Vorfeld waren Bedenken zur grundsätzlichen Eignung der Standorte aufgrund des möglicherweise mangelhaften Winddargebots gemacht worden“. Die Windmessungen erfolgten nicht richtlinienkonform nach TR6 für 12 Monate, sondern nur für 6 Monate, wie das LRA festgestellt hat. LRA: „Dieser Aspekt wird kritisch für den Standort gesehen, da die Windgeschwindigkeiten aus dem Windatlas prinzipiell die Grundlage für Anlagenplanungen darstellen und hier grenzwertig für einen wirtschaftlichen Betrieb wären. Aus diesem Grund muss das vorgelegte Fachgutachten (…) kritisch geprüft werden. Dieses Gutachten nennt auch einen Unsicherheitsfaktor von 7,35%. Legt man diesen Wert zu Grunde würden die geplanten Anlagen an der Schwelle der Wirtschaftlichkeit liegen und diese möglicherweise sogar unterschreiten“. 
Das Windgutachten durfte ich nicht einsehen und konnte somit nicht feststellen, wie wurde, dass der Windpark knapp die Schwelle des EEG-Referenzertrags von 60% überschreiten soll. 
Die von WKA-Betreibern prognostizierten Stromerträge bei Anlagen im Wald werden oft deutlich zu hoch gegriffen. So waren die Ertragsprognosen der Windparks Goldboden um 71%, Lauterstein um 56% und Blaufelden-Langenburg um 57% zu hoch, wie das UPI Umwelt- und Prognoseinstitut aus Heidelberg im Bericht Nr. 88 vom März 2023 mitteilt.

Herbert Bitsch, 72474 Winterlingen

ZOLLERN ALB KURIER  |  10.01.2024
LESERBRIEF

Windige Versprechen in Baden-Württemberg?

Um die Ausbauziele für Windkraftanlagen rasch zu erreichen, wurde für jedes Bundesland ein Windatlas erstellt. Bei der Ausweisung von Vorrangflächen für die Windkraft in Baden-Württemberg gehen die Regionalverbände vom Windatlas 2019 aus. Nicht nur von mir wird der Windatlas seit Jahr und Tag kritisiert und die Zweifel sind begründet, wie die Praxis bestätigt. So verfehlte die EnBW am Windkraftvorzeigestandort Goldboden-Winterbach die Wirtschaftlichkeit um rund 20 bis 40 Prozent und südlich von Karlsruhe und Pforzheim lieferten die elf Windräder der KMW Windpark Straubenhardt zwischen 36 bis 38 Prozent weniger Ertrag ab als im Windatlas prognostiziert. Zwei von vielen Bespielen.

Eine in THE EPOCH TIMES veröffentlichte Analyse (siehe unten) vom 16.12.2023 stellt fest:
„Bundesländer versprechen doppelt so viel Wind, wie die Natur liefert. Zwischen Bayern und Baden-Württemberg ändert sich der Wind – nicht aufgrund der Natur, sondern weil die Regierungen in Stuttgart und München so sagen“.
In der Analyse werden die gleichen Städte verglichen. Für Wangen im Allgäu werden für ein Windrad nach baden-württembergischer Lesart zehn Gigawattstunden (GWh) Stromerzeugung und in Bayern nur vier, also 6 GWh weniger ausgewiesen. Das sind 150 Prozent zu hohe Versprechungen bzw. 100 Prozent zu hohe für Lindau, Kressbronn am Bodensee, Isny im Allgäu und für Leutkirch, um nur einige weitere Beispiele zu nennen. Im Vergleich zu Bayern prognostiziert hier der Windatlas Baden-Württemberg den doppelten Stromertrag. Hat Baden-Württemberg den Wind besser im Griff?

Wer sich auf den Windatlas Baden-Württemberg zur Windhöffigkeit und damit zur Wirtschaftlichkeit von Windkraftstandorten verlässt, sollte unliebsame Überraschungen gleich mit einkalkulieren. Der Standort im Wald zwischen Winterlingen und Bitz ist auf jeden Fall nicht geeignet.

Herbert Bitsch, 72474 Winterlingen

Die Daten zum Leserbrief als PDF-Download zum Nachlesen:
THE EPOCH TIMES - Analyse

ZOLLERN ALB KURIER  |  27.12.2023
LESERBRIEF

Jedes Windrad hat ein schmutziges Geheimnis
Zum Leserbrief von Alexander Bierig vom 16.12.2023.

Sehr geehrter Herr Bierig aus Bitz, was den Medien nicht gelungen ist, nämlich von RWE die Gründe für den Ausstieg aus dem Windkraftprojekt zwischen Winterlingen und Bitz zu erfahren, teilen Sie uns in Ihrem Leserbrief mit: „Dass RWE ausgestiegen ist, liegt einfach daran, dass man nicht jahrelang prozessieren will.“ RWE verfügt über eine Heerschar hoch qualifizierter Anwälte und Sie, Herr Bierig, wollen uns weißmachen, dass RWE den Kampf David gegen Goliath gescheut hat. Das kann ich kaum glauben. Zur Wirtschaftlichkeit habe ich neue Erkenntnisse. Dazu mehr in einem weiteren Leserbrief.
Die Vereinten Nationen haben die Wichtigkeit der Wälder im Kampf gegen den Klimawandel unterstrichen. Der Wald sei nicht nur entscheidend als Speicher von klimaschädlichen Gasen: Der Ausstoß von 3,6 Milliarden Tonnen an sogenannten CO2-Äquivalenten könnte jährlich vermieden werden, wenn die Abholzung gestoppt wird; das seien 14 Prozent dessen, was eingespart werden muss, um die Erderwärmung bis 2030 unter 1,5 Grad zu halten.“  Siehe hierzu GEO vom 02.05.2022, UN: Wälder mitentscheidend im Kampf gegen Klimawandel. Windräder im Wald zwischen Winterlingen und Bitz sind ökologisch nicht zielführend.
„Jedes Windrad birgt ein schmutziges Geheimnis in sich (…) doch kaum jemand hat eine präzise Vorstellung davon, woraus es beschaffen ist. Das Material entstammt einem brutalen Eingriff in die Natur“, so der Spiegel auf Seite 9 seiner Ausgabe Nr. 44 vom 30.10.2021. Beispielsweise werden bei der Herstellung von einem 6 Megawatt-Windrad, die Nutzungsdauer liegt bei etwa 20 Jahren, benötigt: 30 Tonnen (t) Kupfer, dessen Förderung bei großem Wasserverbrauch erfolgt. 3 t Aluminium mit einem Verbrauch von 51.000 kWh. Dies entspricht dem Stromverbrauch eines 4-Personenhaushalts in 17,6 Jahren. 2 t Seltene Erden. 100 t Faserverbundwerkstoffe wie GFK (Glasfaserverstärkter Kunststoff) und CFK (Kohlenstofffaserverstärkter Kunststoff). 300 t Stahl, der größtenteils in China aus schmutziger Kohle erzeugt wird und 5.000 t Stahlbetonfundamente, tiefenverankert. Dann müssen die Zufahrtswege im Wald fast autobahnähnlich ausgebaut werden. Die Flächenversiegelung ist enorm.
Ich gehe davon aus, dass die 3.760 Einwendungen gegen das Windkraftprojekt sicher nicht nur von einer Handvoll Bitzer Bürgerinnen und Bürger erhoben wurden.
 

Herbert Bitsch, 72474 Winterlingen

Lesen Sie als Ergänzung zum Leserbrief von Herbert Bitsch vom 27.12.2023 noch folgende interessante Artikel des WWF  >>klick<<     und der Ingenieur-Nachrichten  >>klick<<



ZOLLERN ALB KURIER  |  11.12.2023
LESERBRIEF

Zum Artikel im ZAK aktuell vom 06.12.23
Entscheidung um mögliche Standorte von Windkraftanlagen im Zollernalbkreis

Etwas, was vielfach und wiederholt als falsch erkannt ist und wirklich auch
falsch ist, wird doch nicht richtig, wenn man es ständig wiederholt.
Eine Erkenntnis, die auch bis zu den Verantwortlichen des Regionalverbandes,
die über mögliche Gebiete für Windkraftanlagen befinden, durchgedrungen
sein sollte.
Wenn nun von dieser Stelle das ungeeignete und quasi windschwache,
oft windfreie Waldgelände zwischen Bitz und Winterlingen erneut
als möglicher Standort für den Bau von Windrädern „ins Spiel gebracht“ wird,
lässt es das Gebiet durch diese wiederholte Ausweisung   
mit Sicherheit nicht geeigneter werden. Ungeeignet bleibt ungeeignet,
daran ändert auch eine neue, solch Planungen vereinfachende,
Rechtslage nichts!
Es wird dort auch künftig nicht mehr Wind wehen und auch die 12 Hektar
Wald, die dafür vernichtet werden sollen, sind noch da, genau
so wie all die schützenswerte Fauna und Flora.

Es erschließt sich uns Bürgern nicht, was die Planer dazu treibt, einmal mehr  
dieses Waldgelände für den Bau von Windrädern zu empfehlen, wohl wissend,
dass eine hinreichende Eignung fehlt und man zudem davon ausgehen
muss, dass der Widerstand der Bevölkerung gegen dieses erkannt unsinnige,
nur unsere Naturlandschaft verschandelnde Vorhaben, ungebrochen ist.
Der Rückzug des vormaligen Planers RWE von dem Projekt,
sich dort im Wald materiell erheblich zu engagieren,
muss doch Hinweis genug sein!
 
Man kann sich bei diesem Vorgang auch fragen, was das für eine
Demokratie ist, in der der Wille der Bürger, die mit unüberbietbar
klaren Sachargumenten das Windräder-Projekt dort im Wald
zwischen Bitz und Winterlingen schon einmal zu Fall brachten,
unbeachtet bleiben sollte?
Einer der Leitsätze der Bitzer Bürgerinitiative, den wir in dieser
Angelegenheit auch dem Regionalverband anempfehlen, lautet:
 „Es gibt Alternativen!“
 

Jochen Lottermoser & Walter Beck, 72475 Bitz

Bitzer Bote  |  19.10.2023

Der Bitzer Bürgermeister Hubert Schiele sagte im Zollernalbkurier vom 14.10.2023: „Noch vor acht Jahren stand ich auf der Seite der Bitzer Windkraftgegner, die zu jener Zeit vehement gegen den Bau der Winterlinger Windparkanlage vorgingen. Heute gebe ich zu, dass ich vielleicht ein wenig zu opportun gewesen bin, denn mein Bauchgefühl hat mir schon damals gesagt, dass das eigentlich keine schlechte Sache ist.“
Hat sich die Meinung des Bürgermeisters deshalb geändert, weil nun auch die Gemeinde Bitz finanziell von den Windrädern profitieren soll? Die Bitzer Bürgerinitiative Windkraft ist trotzdem weiterhin aus vielerlei Gründen gegen den Standort. So ist zum Beispiel die Wirtschaftlichkeit des Windräderprojekts nicht gewährleistet, weil die Windleistungsdichte im Durchschnitt nur bei 150 Watt/qm liegt. Ursprünglich wurden für eine Genehmigung 215 Watt/qm gefordert. Der Wert wurde dann aus politischen Gründen auf 190 Watt/qm abgesenkt. Es ist bekannt und wissenschaftlich nachgewiesen, dass die Prognosen der Windhöffigkeit im Windatlas Bad.-Württ. um 20 bis 30 Prozent zu hoch gegriffen sind.
Auch geht z.B. die regionale Planungsoffensive Heilbronn-Franken ausdrücklich davon aus, dass eine mittlere Windleistungsdichte von weniger als 190 Watt/qm als Ausschlusskriterium für Windkraft gesehen wird. Bei der von uns laut Windatlas ermittelten durchschnittlichen Windleistungsdichte von nur 150 Watt/qm kann daher kein einziges Windrad genehmigt werden. Die Wirtschaftlichkeit war bisher Voraussetzung für eine Genehmigung.
Das Windräderprojekt Winterlingen/Bitz ging schon durch viele Hände. Im Genehmigungsverfahren wurde die Winterlinger Bürgerenergie eG vorgeschoben, da Bürgerenergiegenossenschaften im Genehmigungsverfahren bevorzugt werden. Hat deshalb das Landratsamt die Genehmigung in 2016 trotz erheblicher Bedenken und Zweifel an der Wirtschaftlichkeit erteilt? Die Genehmigung vom 09.12.2016 wurde noch im Dezember 2016 weiterverkauft. Wurden wir bewusst getäuscht?
Der Standort ist aus einer ganzen Reihe von bekannten und von uns schon mehrfach genannten Gründen für Windkraft nicht geeignet. RWE, sicher über die besten Anwälte in Sachen Windkraft verfügend, hat aufgegeben. Auch Vattenfall wird trotz der zu Gunsten der Windkraft veränderten Rahmenbedingungen scheitern. Da sind wir uns ganz sicher, verhehlen aber nicht, dass wir bei rückwirkender Betrachtung der letzten sieben Jahre in Sachen Windkraft schon etliche Überraschungen erlebt haben. Wenn man berücksichtigt, dass die Gemeinde Winterlingen von Vattenfall mehr als EUR 300.000,00 an Pachteinnahmen aus der Windkraft erwartet, dann braucht man kein Prophet zu sein um vorherzusehen, dass auch hier versucht wird, Unmögliches doch zu ermöglichen.



ZOLLERN ALB KURIER  |  17.10.2023
LESERBRIEF

Hubert Schiele im ZAK zu Windkraft Winterlingen/Bitz

„Noch vor acht Jahren stand ich auf der Seite der Bitzer Windkraftgegner, die zu jener Zeit vehement gegen den Bau der Winterlinger Windparkanlage vorgingen“, sagte der Bitzer Bürgermeister Hubert Schiele im Zollernalbkurier vom 14.10.2023. „Heute gebe ich zu, dass ich vielleicht ein wenig zu opportun gewesen bin, denn mein Bauchgefühl hat mir schon damals gesagt, dass das eigentlich keine schlechte Sache ist.“ 

Hat sich die Meinung des Bürgermeisters deshalb geändert, weil nun auch die Gemeinde Bitz finanziell von den Windrädern profitieren soll? Ich bin trotzdem weiterhin aus vielerlei Gründen gegen den Standort. So ist zum Beispiel (z.B.) die Wirtschaftlichkeit des Windräderprojekts nicht gewährleistet, weil die Windleistungsdichte der bisherigen Windräderstandorte im Durchschnitt nur bei 150 Watt/qm liegt. Die für eine Genehmigung geforderten 215 Watt/qm wurden von der Politik nun auf 190 Watt/qm abgesenkt.
Die regionale Planungsoffensive Heilbronn-Franken z.B. geht ausdrücklich davon aus, dass eine mittlere Windleistungsdichte von weniger als 190 Watt/qm ein Ausschlusskriterium für Windkraft ist. Bei nur 150 Watt/qm kann daher wegen fehlender Wirtschaftlichkeit kein einziges Windrad zwischen Winterlingen und Bitz genehmigt werden.
Das Windräderprojekt ging schon durch viele Hände. Im Genehmigungsverfahren wurde die Winterlinger Bürgerenergie eG vorgeschoben, da Bürgerenergiegenossenschaften im Genehmigungsverfahren bevorzugt werden. Hat deshalb das Landratsamt die Genehmigung in 2016 erteilt, obwohl es erhebliche Bedenken und Zweifel an der Wirtschaftlichkeit gab? Noch im Dezember 2016 hat die Bürgerenergie eG die Genehmigung vom 09.12.2016 weiterverkauft. Der Coup war gelungen.
Der Standort ist aus einer ganzen Reihe von bekannten und schon mehrfach genannten Gründen für Windkraft nicht geeignet. RWE, sicher anwaltlich sehr gut beraten, hat aufgegeben. Auch Vattenfall wird trotz der zu Gunsten der Windkraft veränderten Rahmenbedingungen scheitern. Ich bin mir absolut sicher, obwohl ich in den letzten sieben Jahren in Sachen Windkraft schon Etliches erlebt habe.
Die Gemeinde Winterlingen erwartet von Vattenfall Pachteinnahmen von mehr als EUR 300.000,00. Kein Prophet muss man sein um vorherzusehen, dass bei Windkraft alles versucht wird, um Unmögliches möglich zu machen.
 

Herbert Bitsch, 72474 Winterlingen

ZOLLERN ALB KURIER  |  30.09.2023
LESERBRIEF

Habeck muss nachliefern

Daniel Gräber, der beim Cicero das Resort Kapital leitet, berichtet von einer Klage des Cicero beim Verwaltungsgericht Berlin auf Einsicht in interne Unterlagen des Bundeswirtschaftsministeriums im Zusammenhang mit der seit Beginn des Ukrainekrieges geführten Atomkraft-Diskussion. „Erst verschleppt Robert Habecks Ministerium den Cicero-Antrag auf Akteneinsicht zur AKW-Laufzeitenverlängerung und lässt es auf eine Klage ankommen und jetzt kam bei der Gerichtsverhandlung heraus, dass in den Akten wohl wichtige Unterlagen fehlen. Es geht um die CO2-Einsparung einer AKW-Laufzeitenverlängerung sowie deren Auswirkungen auf die Netzstabilität und die Strompreise.“
Es gibt wohl Hinweise darauf, dass sich die Fachleute des Ministeriums durchaus geäußert haben – mit deutlicher Kritik an der von der grünen Führungsspitze des Hauses vertretenen Anti-Atom-Haltung.
Aus einer E-Mail des Bundesumweltministeriums gehe eindeutig hervor, dass es kritische Stimmen in Habecks Ministerium gab. Der Weiterbetrieb der AKW hätte neben der Gaseinsparung zwei weitere Vorteile, so die Einschätzung der Fachebene des Wirtschaftsministeriums: „die Strompreise sinken und der Netzbetrieb wird sicherer.“
Es geht hier nicht um ein Ja oder Nein zur Atomkraft. Es geht darum, wie ein Ministerium trickst und Informationen für sich behält. Ist den politisch Verantwortlichen der moralische Kompass verloren gegangen?
Vom Mainstream-Journalismus abzuweichen verdient meine Anerkennung. Dem Cicero sei Dank.
 


Herbert Bitsch, 72474 Winterlingen

Schwarzwälder Bote  |  29.09.2023
LESERBRIEF

Rechnung nicht ohne den Wirt

Frau Karina Eyrich danke ich für den sehr guten und ausgewogenen Bericht vom 20.09.2023 „Heck: Den Gegnern von damals dankbar“.  Roland Heck, Stellvertreter des Bürgermeisters und Fraktionschef der Bürgerliste, kommentierte: „Wir können uns bei den damaligen Gegnern der Anlagen (gemeint sind Windkraftanlagen) bedanken, denn unter den jetzigen Vorzeichen generieren wir viel höhere Einnahmen (…)“. Ich hoffe nicht, dass Roland Heck hier eine gewisse Schadensfreude zum Ausdruck bringen wollte. Das wäre hämisch.
Obwohl sich die Vorzeichen für die Windkraftbefürworter verbessert haben, ist noch nicht gesagt, dass dem geplanten Projekt auch der Erfolg beschieden ist. Man sollte die Rechnung nie ohne den Wirt machen.


Herbert Bitsch, 72474 Winterlingen

ZOLLERN ALB KURIER  |  04.09.2023
LESERBRIEF

Was leistet Windkraft wirklich?

Hier die Fakten für den Monat Juni 2023 für Baden-Württemberg ermittelt auf der Grundlage der Daten von TransnetBW. Die Leistung der Windkraft betrug 24 Stunden lang maximal 7 Megawatt (MW), eine halbe Stunde davon Null MW und weitere 24 Stunden maximal 11 MW. 1 Prozent der installierten Leistung wurden an 79,5 Stunden erreicht. Einen halben Monat lang betrug die WKA-Leistung Null bis 9,7 Prozent. Erst nach 18 Tagen wurde ein Mittelwert von 14,6 Prozent der installierten Leistung erreicht.
Der größte Strombedarf mit 7.522 MW ergab sich am 21.06.2023 mittags. Zu diesem Zeitpunkt betrug die Windleistung nur 167 MW, also nur 2,22 Prozent der tatsächlich benötigten Leistung.  97,78 Prozent mussten zu diesem Zeitpunkt durch andere Energieträger gedeckt werden. Es darf einen bei diesen Fakten nicht wundern, wenn Wirtschaft und Industrie Abwanderungsgedanken hegen und dem Standort Deutschland sukzessive den Rücken kehren.


Herbert Bitsch, 72474 Winterlingen

Bitzer Bote  |  19.07.2023

Das Umweltbundesamt teilt am 13. Juli 2023 zum Thema Strom mit:  Im ersten Halbjahr 2023 wurde trotz des verstärkten Zubaus neuer Photovoltaik- und Windenergieanlagen mit knapp 136 Terawattstunden (TWh) etwa ein Prozent weniger Strom aus erneuerbaren Energien erzeugt als in den ersten sechs Monaten des Vorjahres (knapp 138 TWh). Etwas ungünstigere ⁠Witterung⁠ als im Vorjahreszeitraum sorgte sowohl bei der Photovoltaik (PV) als auch bei der Windstromproduktion für leichte Rückgänge, welche auch durch die neu hinzugebauten Anlagen nicht vollständig kompensiert werden konnten. Es ist also ein Trugschluss zu glauben, dass ein Zubau der Erneuerbaren auch immer mit einem entsprechenden Mehrstromertrag verbunden ist.
Am 6. Juli 2023 kritisiert die französische Ministerin für die Energiewende die Energiepolitik Berlins und warnt vor Stromlücken. Deutschland hat in den zurückliegenden Monaten rund zehn Prozent seines Strombedarfs mit Energie aus dem Ausland gedeckt. Das ist etwa dreimal so viel wie in den Jahren zuvor. Frankreichs Energieministerin Agnès Pannier-Runacher macht dafür die deutsche Energiepolitik verantwortlich: „Es ist ein Widerspruch, einerseits massiv französischen Atomstrom zu importieren und andererseits jeden Text und jede Gesetzgebung in der EU abzulehnen, die den Mehrwert dieser kohlenstoffarmen Energieform anerkennt“, sagte Pannier-Runacher.

Zum Thema Windkraft im Wald empfehlen wir den sehr aufschlussreichen Bericht SWR2 Leben vom 
13. Juli 2023 (siehe unten).
Fazit: Windkraft im Wald ist abzulehnen.

Die Bitzer Bürgerinitiative Windkraft und die Interessengemeinschaft Fachberg-Riedern wünschen eine erholsame Ferienzeit.


ZOLLERN ALB KURIER  |  04.07.2023
LESERBRIEF

Windenergie ist nicht alternativlos

Im Zollernalbkurier wurde über die Veranstaltung in Ostdorf zum Thema Windkraft berichtet. Etliche Aussagen im Bericht sind nicht korrekt. Auf alle kann ich aber nicht eingehen. Die sogenannten Erneuerbaren Energien Wind und Solar decken trotz hoher Ausbauraten und staatlichen Zuschüssen im dreistelligen Milliardenbereich derzeit nur 15,7 Prozent unseres Primärenergiebedarfs. Nur 4,8 Prozent tragen Wind Onshore (an Land) hierzu bei.

Beim tieffrequenten Schall und Infraschall haben mir Gutachter schon in 2015 erklärt, dass die geltenden Normen für die Messungen völlig überaltert seien und man seit Jahren um entsprechende Anpassungen an die tatsächlichen Verhältnisse ringe.

Das französische Berufungsgericht „Cour d’appel de Toulouse“ hat mit Urteil vom 8. Juli 2021 entschieden, dass Windenergieanlagen (WEA) zu Gesundheitsschäden führen können. Den Klägern, die in der Nähe von sechs 93 Meter hohen WEA wohnen, wurde ein Schadensersatzanspruch zugesprochen, weil der Betrieb der WEA in einer Entfernung von 700 m bis 1.300 m zu Veränderungen des Gesundheitszustandes geführt hat. Das Gericht stellte fest, dass die Kläger unter dem durch tieffrequenten Schall und Infraschall verursachten sogenannten Windturbinensyndrom leiden.

Erwin Feucht (Die Grünen) nannte die Windenergie als alternativlos. Der Energiebericht kompakt 2021 von Baden-Württemberg (Bad.-Württ.) widerlegt diese Aussage. Die Tabelle zum Anteil erneuerbarer Energieträger am Primärenergieverbrauch in Bad.-Württ. seit 1990 zeigt Folgendes: Die Windkraft hatte in 2019 bei knapp 800 installierten WEA nur einen Anteil von 0,7_Prozent am Primärenergieverbrauch. Um zum Beispiel rechnerisch 14 Prozent zu erreichen, müsste man das 20-fache an WEA, also rund 16.000 WEA allein in Bad.-Württ. bauen. Wenn man bedenkt, dass es Deutschlandweit rund 28.000 WEA gibt, sind 16.000 WEA allein für Bad.-Württ. nicht vorstellbar.

Am 28.05.2023 um 10:00 Uhr hatten wir auf See und an Land eine gesicherte Windkraftleistung von nur 1,35 Prozent. Wer glaubt, Windkraft sei alternativlos und Deutschland könne seinen Energiebedarf zu einem hohen Anteil mittels Windkraft decken, ist ein Optimist und unterliegt einem gewaltigen Irrtum. „Optimismus ist nur ein Mangel an Information“ (Heiner Müller, Dramatiker).


Herbert Bitsch, 72474 Winterlingen

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Weiterführende Informationen finden Sie in den nachfolgenden Energieberichten des Statistischen Landesamtes und dem Ministerium für Energiewirtschaft Baden-Württemberg als link zum Download:


Energiebericht 2022

https://www.statistik-bw.de/Service/Veroeff/Querschnittsver!F6ffentlichungen/806122002.pdf


Energiebericht 2021

https://www.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/redaktion/m-um/intern/Dateien/Dokumente/2_Presse_und_Service/Publikationen/Energie/Energiebericht-kompakt-2021.pdf


Stellungnahme Regionalverband |  20.05.2023

Regionalverband Neckar-Alb
Herrn Dr. Dirk Seidemann
Löwensteinplatz 1
72116 Mössingen

Suchraumkarten für Wind- und Solarenergie

Guten Tag, sehr geehrter Herr Dirk Seidemann,

von der Bitzer Bürgerinitiative Windkraft und der Interessengemeinschaft Fachberg-Riedern wurden Sie am 04.05.2023 angeschrieben. Als Verfasser dieses Schreibens darf ich zur Wirtschaftlichkeit noch Folgendes ergänzen.

Der Regionalverband Neckar-Alb geht bei seiner Suchraumkarte für Windkraft vom Windatlas Baden-Württemberg 2019 aus. Die im Windatlas genannten Daten zur mittleren gekappten Windleistungsdichte und zu den Ertragsprognosen sind nicht realistisch. Das deckt sich mit meiner Meinung und wird nun durch die Herren Dr.-Ing. D. Ahlborn, Dipl.-Ing. (FH) J. Sauer und Prof. Dr. M. Thorwart bestätigt.
Diese Wissenschaftler haben den Windatlas Baden-Württemberg 2019 einem Realitätscheck unterzogen (siehe www.bbi-wk.de) und kommen zu dem Ergebnis, dass die Ertragsprognosen um bis zu 20 Prozent überschätzt werden; also zu hoch sind. Die Arbeit der Autoren wurde vom Verlag SpringerNature zur Veröffentlichung bei Forschung im Ingenieurwesen angenommen. Nach Veröffentlichung kann auf diese Arbeit im Bereich Energie und Windkraft bei Gerichtsverfahren hingewiesen werden.
Die Arbeit ist ein Meilenstein und bestätigt, was bisher schon Realität war.
Unter www.bbi-wk.de werden jeden Monat Daten zur Wirtschaftlichkeit der zwischen Winterlingen und Bitz geplanten Windräder veröffentlicht. Ergebnis: Auslastungsquoten in den letzten drei Jahren nur zwischen 12 und 14,6 Prozent.
Die ursprünglich als wirtschaftlich festgelegte Windleistungsdichte von 215 Watt/qm wurde von der Politik auf 190 Watt/qm reduziert. Da diese Werte laut Realitätscheck um ca. 20 Prozent zu hoch angesetzt sind, wäre die Wirtschaftlichkeit erst bei einer Windleistungsdichte von 258 Watt/qm bzw. 228 Watt/qm gegeben.
Das UPI Umwelt- und Prognoseinstitut aus Heidelberg (www.upi-institut.de) hält im Bericht Nr. 88 vom März 2023 die Windenergiepolitik in Baden-Württemberg für ökologisch nicht zielführend.

Wann endlich sehen unsere Politiker ein, dass Baden-Württemberg einfach kein typisches Windkraftland ist und der Wind halt noch nicht nach der Pfeife der Politik tanzt.


Laden Sie hier den Realitätscheck des Windatlas herunter:
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Stellungnahme Regionalverband |  04.05.2023

Regionalverband Neckar-Alb
Herrn Dr. Dirk Seidemann
Löwensteinplatz 1
72116 Mössingen

Offener Brief der Bitzer Bürgerinitiative Windkraft (BBI-WK) und der Interessengemeinschaft Fachberg-Riedern (IGFR) vom 04.05.2023

Guten Tag, sehr geehrter Herr Dr. Seidemann,

im Bitzer Boten vom 13.04.2023 sowie im Amtsblatt von Winterlingen wurde über die informelle Beteiligung der Träger öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit zu den Suchraumkarten Wind- und Solarenergie berichtet. Wir nehmen hierzu wie folgt Stellung:

Aus den Suchraumkarten ergibt sich, dass die Flächen zwischen Bitz und Winterlingen aufgrund man-gelnder Wirtschaftlichkeit absolut nicht für die Windkraft geeignet sind. Sie haben selbst im Bericht im Zollernalbkurier vom 30.03.2023 bei der Fläche zwischen Winterlingen und Bitz sogar extra einschränkend darauf hingewiesen, dass die durchschnittliche Windleistung unter der als wirtschaftlich rentablen Marke von 190 Watt pro Quadratmeter liegen soll. Das einzig diese Hochfläche den Vermerk der Unwirtschaftlichkeit erhalten hat, scheint aber nicht einer besonderen Lobbyarbeit der Winterlinger und Bitzer Windkraftgegner geschuldet.

Wenn Sie unsere Homepage bbi-wk.de besuchen, werden Sie eine ganze Reihe weiterer Kriterien finden, die gegen Windkraft auf der Fläche zwischen Winterlingen und Bitz sprechen. Wir lehnen Windkraftwerke im Wald grundsätzlich ab, da hier wertvoller CO2-Speicher vernichtet wird. Unsere Ablehnung wird durch den Bericht Nummer 88 vom März 2023 des UPI Umwelt- und Prognose - Instituts e.V. aus Heidelberg (www.upi-institut.de) bekräftigt.

Beim Artenschutz wurde das Vorliegen eines Milan-Dichtezentrums gutachterlich bestätigt. Da die Ampelkoalition unionsrechtswidrigen Abbau des Natur- und Artenschutzes betreibt, haben Natur- und Tierschutzverbände Beschwerde bei der Europäischen Kommission gegen die Bundesrepublik Deutschland eingereicht (www.naturschutz-initiative.de).

Die Hochfläche zwischen Winterlingen und Bitz ist ein Gebiet mit erhöhter Erdbebengefahr. Es handelt sich auch um ein Karstgebiet. Ein Gutachten als fachliche Stellungnahme zur potentiellen Gefährdung des Grundwassers der Trinkwasserschutzgebiete „Westliche Lauchert“ und „Quellen im Schmeietal“ vom März 2019 kommt zu dem Ergebnis, dass die Fläche zwischen Winterlingen und Bitz für Windkraft abzulehnen ist (www.bbi-wk.de).

Da allein die hier aufgeführten „harten Kriterien“ dazu führen müssen, dass die Hochfläche zwischen Winterlingen und Bitz als für Windkraft völlig ungeeignet einzustufen ist, wollen wir unsere Stellungnahme mit weiteren sogenannten „weichen Kriterien“ nicht überfrachten.

Die Gemeindeverwaltungen Winterlingen und Bitz erhalten eine Kopie dieses Schreibens.


Bitzer Bote  |  16.05.2023

Im letzten Bitzer Boten veröffentlichten wir unseren offenen Brief vom 04.05.2023, den wir zusammen mit der Winterlinger Interessengemeinschaft Fachberg-Riedern an Herrn Dr. Seidemann vom Regionalverband Neckar-Alb geschrieben haben. Wir baten den Zollernalbkurier ebenfalls um Veröffentlichung. Auf Nachfrage hat der ZAK mitgeteilt: „Sobald wir das Thema Windkraft auf den Albhöhen und Regionalverband wieder aufgreifen, werden wir auch Auszüge Ihres Schreibens an Herrn Seidemann berücksichtigen“.

Wir erachten das für zu spät. Wer gegen Windkraft zwischen Winterlingen und Bitz ist, sollte sich mit einer eigenen Stellungnahme bis spätestens zum 22.05.2023 an den Regionalverband Neckar-Alb, Löwensteinplatz 1, 72116 Mössingen, wenden (E-Mail: beteiligung@rvna.de).
Von der Regionalplanung betroffene Bürgerinitiativen wehren sich mit sehr guten Argumenten und reichen ebenfalls Stellungnahmen ein.

Als BI lehnen wir Windkraft im Wald grundsätzlich ab, da wertvoller CO2-Speicher und intakte ÖKO-Systeme vernichtet werden. Die Fläche zwischen Winterlingen und Bitz wurde vom Regionalverband selbst als unwirtschaftlich für Windkraft eingestuft. Das Milan-Dichtezentrum zwischen Winterlingen und Bitz wurde gutachterlich bestätigt. Gegen die Bundesrepublik Deutschland wurde von Natur- und Tierschutzverbänden eine Beschwerde bei der Europäischen Kommission wegen Abbau des Natur- und Artenschutzes eingereicht. Das Maß ist voll! Gutachterlich bestätigt wurde die Gefährdung des Grundwassers der Trinkwasserschutzgebiete „Westliche Lauchert“ und „Quellen im Schmeietal“.
Die Liste lässt sich noch beliebig verlängern (siehe www.bbi-wk.de unter Themen Bitz-Winterlingen).

Wir bedanken uns für die Unterstützung und stehen zu Rückfragen und Hilfestellungen gerne zur Verfügung.


Windkraft: Wie teuer wird der Ausbau für die Stromerzeugung?


Kommentar von Herbert Bitsch:

Wer die Nachrichtensendungen von ARD und ZDF sowie die sonstigen Berichterstattungen zur Energiewende und zum Klimaschutz verfolgte, musste feststellen, dass ARD und ZDF bei diesen Themen bisher uneingeschränkt den Regierungskurs vertraten. Sind ARD und ZDF das unkritische Sprachrohr der Regierenden? Ist das guter Journalismus? Nein! Dieser zeichnet sich durch Objektivität, sorgfältige Recherche und kritische Würdigung aus. Daher habe ich die bisher einseitige Berichterstattung nie verstanden.

Die Sendung Plusminus vom 26.04.2023 ist hier eine löbliche Ausnahme. Eine hoffnungsvolle Kehrtwende? Sehr gut recherchiert und objektiv behandelt wird hier das Thema Windkraft:

Wie teuer wird der Ausbau für die Stromerzeugung? Klicken Sie hier für diesen hochinteressanten Beitrag.


ZOLLERN ALB KURIER  |  29.04.2023
LESERBRIEF

Prognosen zu hoch gegriffen ?

Sehr geehrter Herr Hans Kern!
Im Leserbrief vom 21. April 2023 verwenden Sie den Begriff der Zahlenklauberei. Wikipedia kennt diesen Begriff nicht. Word Game Helper sieht den Begriff als akzeptables Wörterbuchwort für Spiele wie Scrabble, Wortspaß mit Freunden, Kreuzworträtsel usw. Sie liefern auch keine Fakten für Ihre Behauptung, die zehn Windräder am Lauterstein würden sich mit Erfolg drehen. Auch die weiteren Aussagen zur Windkraft stimmen so nicht.
Unter www.bbi-wk.de finden Sie die Fakten. Ganz aktuell eingestellt ist hier auch der ARD-Beitrag aus Plusminus: Windkraft. Wie teuer wird der Ausbau für die Stromerzeugung? Der Bericht beginnt mit der Feststellung, dass die Windprognosen oft zu hoch gegriffen werden, um Investoren für die Windkraft zu gewinnen. Sie scheinen Jäger zu sein und Windkraft im Wald als eine Bereicherung anzusehen. Ich kenne Jäger, die total gegen Windkraft im Wald sind.
Wenn Windkraft so effizient ist und die Erneuerbaren keine Rechnung schicken, wie uns die GRÜNEN vorschwärmen, warum haben wir in Deutschland weltweit die höchsten Strompreise? Zu diesem Ergebnis kommt das Vergleichsportal Verivox. Die Daten des Energiedienstes Global Petrol Prices für 145 Länder wurden ausgewertet.
Ihre Ausführungen zum Artenschutz sind tatsächlich ein Witz. Drei Naturschutzverbände haben gerade bei der Europäischen Kommission Beschwerde eingelegt, da die Ampelkoalition unionsrechtswidrigen Abbau des Natur- und Artenschutzes betreibt.


Herbert Bitsch, 72474 Winterlingen

ZOLLERN ALB KURIER  |  18.04.2023
LESERBRIEF

Bitzer Bote  |  20.04.2023

Grüne Ideologie versus Realität? (Windkraft ist nicht die Lösung)

In den letzten Tagen berichteten die Medien mehrfach über Windparks und Solaranlagen. Auch die Fläche zwischen Bitz und Winterlingen wurde angesprochen. Dankenswerterweise hat Dr. Dirk Seidemann, Geschäftsführer des Regionalverbands, bei dieser Fläche extra einschränkend darauf hingewiesen, dass die durchschnittliche Windleistung unter der als wirtschaftlich rentablen Marke von 190 Watt pro Quadratmeter (W/qm²) liegen soll und der Regionalverband bereits um diese Windleistung wusste. Der kommunale Landesverband kreisangehöriger Städte und Gemeinden spricht sich in seiner Info 15/2019 vom 05.09.2019 sogar für 270 W/m² aus [Quelle 1; siehe unten]. Unbeeindruckt davon hat das Umweltministerium den Orientierungswert einseitig auf 215 W/m² festgelegt. Vorfahrt für „Grüne Ideologie“.
Die zwischen Bitz und Winterlingen geplanten Windkraftanlagen (WKA) bringen es übrigens im Durchschnitt nur auf 150,90 W/m² und verfehlen damit mehr als deutlich die Wirtschaftlichkeit.
Laut Dr. Seidemann hat unsere Lobbyarbeit hier nicht zum Vermerk der Unwirtschaftlichkeit geführt. Unsere Lobbyarbeit hat immerhin bewirkt, dass nicht mit dem Bau der Ende 2016 genehmigten WKA begonnen wurde und dass RWE im letzten Jahr die Reißleine zog.
Der Wald ist für unser Ökosystem aus mehreren Gründen unverzichtbar. Gibt es überhaupt einen ökologischen „Mehr“-Effekt durch WKA im Wald? Das UPI Umwelt- und Prognoseinstitut aus Heidelberg hält im Bericht Nr. 88 vom März 2023 [Quelle 2; siehe unten] die Windenergiepolitik in Baden-Württemberg für ökologisch nicht zielführend. Gut zu wissen, dass die Windenergie in 2021 nur mit 3% an der Primärenergie beteiligt war.
Die von WKA-Betreibern prognostizierten Stromerträge bei Anlagen im Wald werden oft deutlich zu hoch gegriffen. So waren die Ertragsprognosen der Windparks Goldboden um 71%, Lauterstein um 56% und Blaufelden-Langenburg um 57% zu hoch, so das UPI.
Der Energiebedarf in Deutschland wird durch die E-Autos und die neu verordneten Wärmepumpen noch beträchtlich steigen. Kernkraftwerke und fossile Energieträger werden wegfallen. Windkraft ist nicht die Lösung. Windkraft ist das Problem!


Herbert Bitsch, 72474 Winterlingen

Quellen des Leserbriefes zum Herunterladen:


ZOLLERN ALB KURIER  |  10.10.2022
LESERBRIEF

Ist vielleicht der Blick getrübt?

Im Zollernalbkurier vom 5. Oktober wird über die in Bitz geplante Photovoltaikanlage berichtet und zur Windkraft mitgeteilt, dass Windkraft für Bitz keine Option sei, da man auf der Bitzer Gemarkung nicht die Farbe Grün auf den Planhinweiskarten finde. Grün bedeutet, dass diese Flächen möglicherweise für Windkraft geeignet sind. Die Flächen zwischen Bitz und Winterlingen sind ebenfalls nicht Grün. Trotzdem plant die Gemeinde Winterlingen Windräder in diesem Waldgebiet. Sind die Winterlinger Gemeindevertreter farbenblind oder wird deren Blick durch die Euro-Zeichen in den Augen getrübt? Windräder sind schließlich ein lukratives Geschäft.

Im Energiebericht kompakt 2021 von Baden-Württemberg, herausgegeben vom Statistischen Landesamt und dem Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft gibt es eine Tabelle zum Anteil erneuerbarer Energieträger am Primärenergieverbrauch in Baden-Württemberg seit 1990.
Dort erfährt man, dass Windkraft in 2019 bei knapp 800 installierten Windrädern nur einen Anteil von 0,7_Prozent am Primärenergieverbrauch hatte. Um zum Beispiel rechnerisch 14 Prozent zu erreichen, müsste man das 20-fache an Windrädern, also rund 16.000 Windräder allein in Baden-Württemberg bauen. Wenn man bedenkt, dass es Deutschlandweit rund 28.000 Windräder gibt, sind 16.000 Windräder allein für Baden-Württemberg nicht vorstellbar. Wer glaubt, Deutschland könne seinen Energiebedarf zu einem hohen Anteil mittels Windkraft decken, ist ein Optimist und unterliegt einem gewaltigen Irrtum. „Optimismus ist nur ein Mangel an Information“ (Heiner Müller, Dramatiker).

Herbert Bitsch, 72474 Winterlingen

ZOLLERN ALB KURIER  |  07.09.2022
LESERBRIEF

Die dümmste Energiepolitik?
Stellungnahme zum Leserbrief Achim Kolb, Bitz vom 01.09.2022

In seinem Leserbrief stellt Achim Kolb die Behauptung auf, „der für Windkraftanlagen von dessen Gegnern polemisierend benutzte Begriff des Flatterstroms trifft mithin und vor allem auf Kernkraftwerke zu, wenn auch mit niedriger Flatterfrequenz“. Diese Aussage ich schlichtweg falsch. Ein mittleres Kernkraftwerk mit einer Nennleistung von etwa 1.400 Megawatt (MW) versorgt 3,5 Millionen Haushalte gesichert mit Strom. Eine Windkraftanlage (WEA) mit 6 MW kann theoretisch etwa 3.500 Haushalte mit Strom versorgen. Für eine Kernkraftleistung von 1.400 MW werden rechnerisch 233 WEA benötigt. 233 WEA können dann rechnerisch und völlig ungesichert 815.500 Haushalte versorgen. Das Ergebnis wurde mittels einfacher Drei-Satz-Rechnung ermittelt. Die ungesicherte WEA-Stromausbeute liegt hier im Vergleich zur gesicherten AKW-Ausbeute bei nur rund 23,3 Prozent. Nachzulesen ist das unter:
https://www.ndr.de/nachrichten/info/Watt-Das-leisten-die-Anlagen-im-Vergleich,watt250.html.
Matthias Brendel schreibt zum Thema Strommarkt am 27.08.2022 im Zollernalbkurier: „Mehr Strom aus Erneuerbaren Energien (EE) kann die Preisexplosion übrigens nicht verhindern“. „Strom aus EE Anlagen kann nur in geringen Mengen als gesichert (deshalb Flatterstrom) verkauft werden und spielt kaum eine Rolle“, teilt der BDEW mit.
„Jedes Windrad birgt ein schmutziges Geheimnis in sich. (…) doch kaum jemand hat eine präzise Vorstellung davon, woraus es beschaffen ist. Das Material entstammt einem brutalen Eingriff in die Natur“, so der Spiegel auf Seite 9 seiner Ausgabe Nr. 44 vom 30.10.2021.

Deutschland hat Fukushima zum Anlass genommen, aus der Kernenergie auszusteigen. Claudia Roth von B‘90/Die GRÜNEN sprach von einer verheerenden Atom-Katastrophe mit mehr als 16.000 Todesopfern. Stimmt das? Die Schätzung der Weltgesundheitsorganisation WHO ging von Null Todesopfern durch Strahlung aus. Keine Frage. Jedes Menschenleben zählt!
Zum Thema Endlagerung erfährt man im Internet unter https://Cordis.Europa.eu/ von Forschungen, wie radioaktiver Abfall recycelt werden und damit das Problem entschärft werden kann. Derzeit sind in Asien 35 und in Europa 15 Reaktoren im Bau. Weitere 102 Reaktoren befinden sich in der Planungsphase. Selbst Japan will wieder Kernkraftwerke bauen. EU-Binnenmarktkommissar Thierry Breton hat eine klare Meinung: „Dass die EU ohne Atomstrom CO2-neutral werden kann, ist eine Lüge“. Deutschland wird seine Landschaft mit Windrädern und Solaranlagen zupflastern und trotzdem noch Strom importieren. Darunter wird auch Atomstrom sein, der in Kernkraftwerken produziert wird, die unmittelbar an unseren Grenzen stehen. Die „New York Times“ bescheinigt Deutschland die „dümmste Energiepolitik der Welt“.


Herbert Bitsch, 72474 Winterlingen

ZOLLERN ALB KURIER  |  24.08.2022

ZOLLERN ALB KURIER  |  19.07.2022
LESERBRIEF

Teuer, nicht ausgereift und geprägt von Ideologie: Wird die Energiewende zum Desaster?

„Ausstieg aus Kernenergie und Kohle kann jetzt keine Option mehr sein“, so der Chefreporter Axel Bojanowski von der Zeitschrift DIE WELT. In seinem Interview mit den Professoren Michael Beckmann von der TU Dresden und Harald Schwarz von der TU Cottbus kritisieren diese die deutsche Energiewende. „Sie sei aufwendig, teuer, technologisch nicht ausgereift und geprägt von Ideologie. Immer neue Schlagwörter kaschierten gravierende Probleme“. Die beiden Professoren zogen gerade eine nüchterne Bilanz auf der Tagung „20 Jahre Energiewende“ der Uni Stuttgart. 
Schwarz: „Wir sollten uns bei der Energiewende ehrlich machen. Insgesamt haben Wind und Sonne nur einen Anteil von rund acht Prozent unseres gesamten Energiebedarfs. Weil Strom aus Wind und Sonne völlig unzuverlässig ist, brauchen wir riesige Speicher, um in jeder Minute des Jahres genau den Strom in die Netze einspeisen zu können, die die Kunden genau in dieser Minute brauchen“. Diese Speicher gibt es nicht! Alle Pumpspeicher-Kraftwerke in Deutschland zusammen können den Strombedarf in Deutschland gerade mal für 30 bis 60 Minuten decken. Dem „Deutschen Michel“ drohen massive Stromabschaltungen. 
Beckmann: „Ein Fehler zieht sich durch die gesamte Planung der Energiewende. Die Größenordnung der Transformation wird permanent unterschätzt. (…) und dann rechnen Experten nach und zeigen, dass sich die Ideen in den Dimensionen einer Industrienation nicht schnell genug umsetzen lassen, was aber gerne (von der Politik) ignoriert wird“.
Die Politik spricht bei der Energiewende von 900 Kilometer (km) Stromleitungen. Die Deutsche Energieagentur berechnet den Bedarf mit 6.000 km in der höchsten und auf weitere 15.000 bis 20.000 km auf der mittleren Spannungsebene. Warum wird die Wahrheit vertuscht?  
Beckmann: „Die Gasversorgung aus Russland hat die Probleme der Energiewende nur verschleiert, sie wären ohne die Erdgaskrise später offenbar geworden“. 
Schwarz: „Die Gaskraftwerke waren auch so ein Schlagwort, das eine Patentlösung vorgaukeln sollte. Aber wer hätte denn die 40 Gaskraftwerke gebaut, wenn diese im Jahr immer nur dann einspringen sollen, wenn keine Sonne scheint und kein Wind weht“.
Externe Experten haben die Politik immer gewarnt, Ideologie behindere die Energiewende. Wen kümmerts? Die Zeche zahlt immer „der kleine Mann“ und der Industriestandort Deutschland.

Herbert Bitsch, 72474 Winterlingen

ZOLLERN ALB KURIER  |  17.06.2022
LESERBRIEF

Kein Wind, kein Strom!

Im Zollernalbkurier vom 11.06.2022 bedarf der Artikel des Redakteurs Matthias Badura über die geplanten Windräder in Burladingen einer Richtigstellung. Unter „Zehn Anlagen, drei Standorte“  soll jede einzelne Anlage 5,6 Megawatt (MW) Strom erzeugen. Das ist falsch. Bei der Angabe 5,6 MW handelt es sich um die Nennleistung der Anlage. Kein Windrad auf der Welt produziert Strom in Höhe der Nennleistung. Im Durchschnitt kann man bei Anlagen an Land zwischen 20 % und 25 % der Nennleistung erwarten. Bei den geplanten Windrädern zwischen Bitz und Winterlingen wurde die rechnerische Auslastung von der Bitzer Bürgerinitiative (www.bbi-wk.de)  in 2020 mit nur 14,6 % und in 2021 mit nur 13,1 % der Nennleistung ermittelt. Kein Wind, kein Strom! So einfach ist das.
Was habe ich in diesem Artikel vermisst? Eine Auseinandersetzung mit der Frage, warum die Erde für die Klimapolitik ausgebeutet wird. „Raubbau fürs Klima“ titelt der Spiegel in der Ausgabe Nr. 44 vom 30.10.2021 und nennt Kupfer, Nickel und Kobalt, die für grüne Technologien wie Windräder unverzichtbar sind. Die Ausbeutung der Erde findet z.B. in Afrika und Lateinamerika statt und führt uns in eine neue Rohstoffabhängigkeit. Die Materialmenge für ein Windrad vom Typ Vestas 162 konnte ich nicht in Erfahrung bringen. Für ein wesentlich kleineres Windrad z.B. vom Typ Enercon E-82 mit einer Nennleistung von nur 3,2 MW werden meines Wissens benötigt: 12 Tonnen (t) Kupfer, 1,3 t Aluminium, 73 t Gusseisen, 283 t Stahl, 1.750 t Beton und für die Rotorblätter 29 t Verbundmaterial.
„Jedes Windrad birgt ein schmutziges Geheimnis in sich. (…) doch kaum jemand hat eine präzise Vorstellung davon, woraus es beschaffen ist. Das Material entstammt einem brutalen Eingriff in die Natur“, so der Spiegel auf Seite 9 seiner Ausgabe Nr. 44 vom 30.10.2021.


Herbert Bitsch, 72474 Winterlingen



Bitzer Bote  |  25.05.2022

Das Fraunhofer Institut für Energiewirtschaft und Energiesystemtechnik IEE hat eine Studie zu den Flächenpotenzialen der Windenergie an Land 2022 erstellt:
https://www.iee.fraunhofer.de/de/presse-infothek/Presse-Medie/2022/flaechenpotenziale_windenergie_an_land.html

Die Vorgehensweise der Raumbewertung und die Auswahl der wichtigsten Annahmen in dieser Studie erfolgten in enger Abstimmung mit dem Bundesverband WindEnergie e. V. (BWE). Hochinteressant finden wir die Aussage in der Rubrik Infrastruktur § Sonstiges zur Wirtschaftlichkeit von Windenergieanlagen (WEA). Die vom BWE beauftragte Studie hält für die Windkrafteignung eine Windhöffigkeit von mindestens 6,5 Meter/Sekunde in 150 Meter über Grund für erforderlich. Das entspricht einer mittleren gekappten Windleistungsdichte von ca. 310 Watt/qm in 160 Meter über Grund.
Bei den Standorten in  Winterlingen beträgt die durchschnittliche Windleistungsdichte nur 150,90 Watt/qm. Das ist weniger als die Hälfte, was als erforderlich angesehen wird und damit liegt die Unwirtschaftlichkeit dieses Projektes geradezu auf der Hand.
Das Umweltministerium Baden-Württemberg sieht im Windatlas schon Standorte ab einer mittleren gekappten Windleistungsdichte von 215 Watt/qm in 160 Meter über Grund als für die Windkraftnutzung geeignet an. Wunschgedanken „Grüner Ideologie“? Die im Windatlas gemachten Angaben zur Wirtschaftlichkeit  haben wir schon immer kritisch gesehen und als geschönt bezeichnet. Seit 2020 erstellen wir Monat für Monat eine Wirtschaftlichkeitsprognose und zeigen auf, dass die vom Windkraftprojektierer angedachte Wirtschaftlichkeit in 2020 um 61,19 Prozent und in 2021 um 56,55 Prozent mehr als deutlich unterschritten wurde.
Wie das Ergebnis der Fraunhofer Studie nun zeigt, lagen wir mit unseren bisherigen Aussagen zur fehlenden Wirtschaftlichkeit des Windräderprojekts Winterlingen absolut richtig. Auch in unserer Auffassung, dass der Winterlinger Wald nicht für Windräder geopfert werden darf, werden wir nun durch die Vereinten Nationen (UN) bestärkt. „Die Vereinten Nationen haben die Wichtigkeit der Wälder im Kampf gegen den Klimawandel unterstrichen. Die Gesellschaften und Staaten auf der Welt werden dazu aufgefordert, sich mehr um den Wald zu kümmern. Der Wald sei nicht nur entscheidend als Speicher von klimaschädlichen Gasen: Der Ausstoß von 3,6 Milliarden Tonnen an sogenannten CO2-Äquivalenten könnte jährlich vermieden werden, wenn die Abholzung gestoppt wird; das seien 14 Prozent dessen, was eingespart werden muss, um die Erderwärmung bis 2030 unter 1,5 Grad zu halten.“


ZOLLERN ALB KURIER  |  06.04.2022
LESERBRIEF

Warum zwischen Windkraft und Photovoltaik in Winterlingen bisher das Sankt-Florians-Prinzip irgendwie eine Bedeutung hatte, erschließt sich mir nicht. Der Windatlas für Baden-Württemberg setzt für eine Genehmigung von Windkraftanlagen (WKA) eine Windleistungsdichte von 215 Watt/m² voraus. Die in Winterlingen geplanten 7 WKA bringen es im Durchschnitt auf nur 150,90 Watt/m². Damit dürfen die WKA überhaupt nicht genehmigt werden. Der durch WKA erzeugte Infraschall gefährdet die Gesundheit. Wald, der als wertvoller CO2-Speicher gilt, müsste für die 7 WKA vernichtet werden. Die geplanten 7 WKA liegen im Naturpark Obere Donau und in einem Milan-Dichtezentrum. Das alles spricht gegen den Standort in Winterlingen und hat mit dem Sankt-Florians-Prinzip überhaupt nichts zu tun.
Photovoltaik auf Freilandflächen ist zwar nicht optimal. Aber warum wird hier ein selten zu vernehmendes Nein vom Redakteur mit dem Sankt-Florians-Prinzip verbunden?
Bisher sollten WKA innerhalb von drei Monaten genehmigt und Widersprüche rasch kostenpflichtig zurückgewiesen werden. Warum wird das Widerspruchsverfahren nun abgeschafft? „Lasst uns mehr Ökodiktatur wagen“ scheint mir hier der wahre Grund zu sein.
Wer glaubt, der zügellose Ausbau der Windkraft würde uns vom russischen Gas unabhängig machen, irrt gewaltig. Die sogenannten Erneuerbaren Energien Wind und Solar decken trotz hoher Ausbauraten und staatlichen Zuschüssen im dreistelligen Milliardenbereich derzeit nur 5,4 Prozent unseres Primärenergiebedarfs. Nach Primärquellen liegt der Energieverbrauch bei Wasserkraft, Solar- und Windenergie, Biomasse sowie Geothermie bei 16,1 Prozent.
Leonard Birnbaum, Chef des Energieversorgers EON, plädiert für Erdgaskraftwerke zur Stromerzeugung, weil Wind und Sonne natürlichen Schwankungen unterliegen. Weht demnach kein Wind oder scheint die Sonne nicht, liefern diese Anlagen schlichtweg keinen Strom – egal, wie viele Anlagen man davon aufgebaut hat. Wir brauchen sofort zuschaltbare Kraftwerke als sogenannte Backup-Systeme für die Dunkelflauten. Vom Gas soll man jetzt wegkommen und der Ausstieg aus Kohle und Kernenergie ist beschlossene Sache.
Unsere Energieversorgung soll trotzdem preisgünstig, sicher und umweltverträglich sein, so das Energiewirtschaftsgesetz. Wie soll das funktionieren, wenn Energiepolitik nur als Klimaschutz verstanden wird?


Herbert Bitsch, 72474 Winterlingen


ZOLLERN ALB KURIER  |  26.02.2022
LESERBRIEF

Drohen uns kontrollierte Stromabschaltungen
Leonhard Birnbaum, Chef des Energieversorgers Eon, warnt vor kontrollierten Stromabschaltungen.
Beim Lesen des Artikels in den Deutschen Wirtschaftsnachrichten vom 22.02.2022 habe ich meinen
Augen nicht getraut. Der Eon-Chef sagte im Rahmen eines Gesprächs mit dem Handelsblatt im
November 2021: „bevor die Lichter überall ausgehen, schalten wir sie nur in einer Stadt aus“. Der
Grund für die Warnungen: der beschleunigte Zuwachs an alternativen Stromquellen wie Windrädern
und Solarpaneelen hat zu einer verstärkten Schwankungsanfälligkeit des Stromnetzes in Deutschland
geführt. Die Technologien der Wind- und Sonnenkraft sind natürlichen Schwankungen unterworfen.
Weht demnach kein Wind oder scheint die Sonne nicht, liefern diese Anlagen schlichtweg keinen
Strom – egal, wie viele Anlagen man davon aufgebaut hat.
Der Eon-Chef sprach zudem von einer Woche, in der Deutschland beispielsweise 27 Prozent
erneuerbaren Strom im Netz und 72 Prozent konventionell erzeugten hatte. „Selbst wenn in unserem
Land dreimal mehr Windkraft installiert wäre, wüsste er nicht, wie wir in einer solchen Woche ohne
Kohle, Kernenergie und Erdgas auskommen würden. Wenn Kohle- und Atomenergie komplett vom
Netz gehen, entsteht eine gigantische Lücke, die gefüllt werden muss und zwar aus einer Quelle, die
zuverlässig liefert. Wir brauchen nicht nur im Durchschnitt eines Jahres genug Strom, sondern an
jedem einzelnen Tag.“
Diese Feststellungen des Energiemanagers dürften den GRÜNEN wohl nicht so recht in den Kram
passen.
Der Eon-Chef bestätigt meine Auffassung zur Anfälligkeit unserer Stromversorgung, wenn diese in
Zukunft noch stärker auf Wind und Sonne basieren sollte. Seine trefflichen Worte sind Balsam für
unsere windkraftkritischen Seelen.


Herbert Bitsch, 72474 Winterlingen

 +++ EILMELDUNG: Ohrfeige für die Windkraftindustrie +++

  • Lesen hier die EILMELDUNG ==>

    Der Europäische Gerichtshof (EuGH) bleibt seiner Linie in Sachen Artenschutz treu. Mit seinem Urteil vom 04.03.2021 (verbundene Rechtssachen C-473/19 und C-474/19) stärkt der EuGH weiterhin den Vogelschutz und erteilt den Begehrlichkeiten der Windkraftindustrie eine klare Absage. Der Windkraftindustrie war der Artenschutz schon immer ein Dorn im Auge. Daher lässt deren Lobby nichts unversucht, für die Windindustrie auf die Politik bei jeder sich bietenden Gelegenheit Einfluss zu nehmen.


    Fast hätte der lange Arm der Windlobby bis zum EuGH gereicht. Hat doch die Windlobby fest auf die Deutsche Generalanwältin Juliane Kokott gesetzt. Sie hatte windlobbykonform beantragt, den Schutz des einzelnen Vogels nicht mehr in den Fokus zu nehmen, sondern danach zu entscheiden, ob die Population der Vogelart insgesamt gefährdet sei.


    Diesem Antrag ist der EuGH nicht gefolgt und stärkt den Schutz jedes Individuums. Ein Urteil gegen die Empfehlung der Generalanwältin hat Seltenheitswert. Nach dieser schallenden Ohrfeige dürfte die Enttäuschung beim Bundesverband Windenergie (BWE) groß sein. Immerhin sitzen 100 Rechtsanwälte für fast 100 Anwaltskanzleien im juristischen Beirat des BWE.


    Im Hinblick auf den Artenschutz haben wir schon immer die Auffassung vertreten, dass europäisches Recht Vorrang gegenüber dem nationalen Recht hat und Entscheidungen des EuGH von deutschen Gerichten beachtet werden müssen.


    Hierzu die Sichtweise des Landratsamts im ZAK vom 08.02.2021: „Mit Bezug auf den Artenschutz sei es heute bereits möglich, Ausnahmen vom Artenschutz unter Berufung auf die öffentliche Sicherheit zuzulassen. Dies habe die Umweltministerkonferenz in ihrer Sitzung im Mai 2020 festgestellt, gibt Pressesprecherin Anja Heinz das Meinungsbild des Landratsamtes wieder“.


    Der Sichtweise des LRA haben wir sofort widersprochen, weil das LRA das europäische Recht und die europäische Vogelschutzrichtlinie nicht verstanden hat. Die Umweltministerkonferenz hat in Genehmigungsverfahren gar keine Befugnis. Nach der europäischen Vogelschutzrichtlinie sind Ausnahmen vom Tötungsverbot bei Windenergieanlagen nicht rechtmäßig. Daran dürfte es nach dem Urteil vom 04.03.2021, das wir übrigens sehr begrüßen, keine Zweifel mehr geben.

Laden Sie hier das vollständige EuGH-Urteil als PDF-Datei herunter:

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ZOLLERN ALB KURIER  |  30.12.2021
LESERBRIEF -ungekürzte Fassung-

Mein lieber Herr Ottilinger, ich bin geschmeichelt, meinen Namen so oft in Ihrem Leserbrief vom 22.12.2021 vorzufinden. Ohne Zweifel, Tschernobyl war und bleibt eine Katastrophe. Trotzdem kommt die UNO-Wirtschaftskommission zu der Aussage, dass Windkraft und Solar drei bis zehn Mal mehr Umweltschäden verursachen wie Kernenergie.  Ich beschäftige mich seit vielen Jahren mit den Themen Energie und Windkraft. Die geringe Anzahl der in 2021 in Baden-Württemberg ans Netz gegangenen Windkraftanlagen ist dem Artenschutz und der fehlenden Wirtschaftlichkeit geschuldet. Die Lobbyarbeit der Windkraft beschränkt sich auch nicht nur auf unser Ländle.
Deutschland hat Fukushima zum Anlass genommen, aus der Kernenergie auszusteigen. Claudia Roth von B‘90/Die GRÜNEN sprach von einer verheerenden Atom-Katastrophe mit mehr als 16.000 Todesopfern. Stimmt das? Die Schätzung der Weltgesundheitsorganisation WHO ging von Null Todesopfern durch Strahlung aus. Nach anderen Schätzungen wurde mit einigen Hundert zukünftigen vorzeitigen Todesfällen gerechnet. Keine Frage. Jedes Menschenleben zählt! Im Zusammenhang von Todesfällen pro erzeugter Terawattstunde Strom ergab eine Untersuchung 0,04 Tote bei der Kernenergie und 0,15 Tote – fast das Vierfache – bei der Windkraft.
Wenn Politiker*innen erzählen, der Windstrom werde in den Stromleitungen gespeichert oder die 10-H-Regel bei Windkraft ansprechen, ohne diese erklären zu können, dann sind diese Beispiele schon kenntnisbefreite Äußerungen.
Zum Thema Endlagerung erfährt man im Internet unter https://Cordis.Europa.eu/ von Forschungen, wie radioaktiver Abfall recycelt werden und damit das Problem entschärft werden kann. Es wird  neue Reaktorgenerationen wie z.B. Dual-Fluid-Reaktoren geben. Asien setzt auf Kernkraft. Derzeit sind In Asien 35 und in Europa 15 Reaktoren im Bau. Weitere 102 Reaktoren befinden sich in der Planungsphase. EU-Binnenmarktkommissar Thierry Breton hat eine klare Meinung: „Dass die EU ohne Atomstrom CO2-neutral werden kann, ist eine Lüge“. Der Strombedarf in der EU wird sich bis 2050 verdoppeln. Deutschland muss seine Landschaft mit Windrädern und Solaranlagen zupflastern und trotzdem noch Strom importieren. Darunter wird auch Atomstrom sein, der in Kernkraftwerken produziert wird, die unmittelbar an unseren Grenzen stehen.


Herbert Bitsch, 72474 Winterlingen

ZOLLERN ALB KURIER  |  20.12.2021
LESERBRIEF -ungekürzte Fassung-

Thema: Windkraft Winterlingen

Der Ökoanteil im Strommix geht zurück. Als Hauptgrund für den Rückgang gibt der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft das Wetter an. Zwar habe die Stromerzeugung aus Solaranlagen um fast 5 Prozent zugenommen. Jedoch sei vor allem die erste Jahreshälfte deutlich windärmer gewesen als im Vorjahr. Die Windkraft schwächelt. Wer weiterhin glaubt, die Erneuerbaren Energien könnten uns Versorgungssicherheit garantieren, lebt in einem Wolkenkuckucksheim. Erschwerend kommt noch hinzu, dass die Reaktoren Brokdorf, Grohnde und Grundremmingen C zum Jahreswechsel abgeschaltet werden. Es werden jährlich gut 30 Terawattstunden Atomstrom wegfallen. Deutschland wird von Stromimporten abhängig und die Strompreise werden weiterhin explodieren.
Die UNO-Wirtschaftskommission für Europa mit Sitz in Genf hat die Ökobilanz von Stromerzeugungsoptionen untersucht und kommt in ihrem Bericht aus 2021 https://unece.org unter anderem zu folgenden Ergebnissen. Die Kernenergie ist die Energiequelle mit den geringsten CO-2-Emissionen. Auf Platz zwei folgt Wasserkraft. Solar und Wind erst deutlich abgeschlagen. Kernenergie ist unter dem Strich die Energiequelle mit den geringsten Auswirkungen auf Ökosysteme. Sie verursacht drei bis zehn Mal weniger Umweltschäden als Wind oder Solar.
Für den Bau von Solarzellen und Windkraftanlagen werden schier unvorstellbare Mengen an Rohstoffen benötigt, die aufgrund der gigantischen Größenordnungen unter dem Strich höhere Belastungen für Mensch und Umwelt mit sich bringen als bei anderen Energiequellen, die dieselbe Energiemenge mit viel kleineren Anlagen liefern können. Berücksichtigt man jetzt noch den steigenden Bedarf an Stromspeichern, ohne die ein weiterer Ausbau variabler Stromerzeuger im Energiemix nicht funktionieren wird, dann würden Solar und Wind noch deutlich schlechter abschneiden. Die Analyse der UNO-Wirtschaftskommission dürfte der Windkraftlobby nicht gefallen. Trotzdem reichte deren langer Arm nicht bis nach Genf, um diese hochinteressante Analyse zu verhindern.
Umwelt und Klima werden von unseren kenntnisbefreiten Öko-Politikern als radikales Machtinstrument missbraucht. Lasst uns mehr Ökodiktatur wagen, scheinen die Regierenden nunmehr als Devise auszugeben, um den Windkraftausbau durchzuprügeln.

Herbert Bitsch, 72474 Winterlingen

ZOLLERN ALB KURIER  |  13.11.2021
LESERBRIEF

Windkraftbetreiber zu Schmerzensgeld verurteilt

Ein französisches Berufungsgericht hat mit Urteil vom 8. Juli 2021 entschieden, dass Windräder zu Gesundheitsschäden führen können. Den Klägern, die in der Nähe von sechs Windenergieanlagen (WEA) wohnen, wurde ein Schadensersatzanspruch in Höhe von 128.000 € zugesprochen, weil der Betrieb der WEA in einer Entfernung von 700 m bis 1.300 m zu Veränderungen des Gesundheitszustandes geführt hat.
Das Gericht stellte fest, dass die Kläger unter dem durch tieffrequenten Schall und Infraschall verursachten sogenannten Windturbinensyndrom leiden. Die Gesundheitsbeeinträchtigungen sind hier erheblich. Die Windräder waren dort wohl nur 93 m hoch. Die WEA in Winterlingen waren in einer Höhe von knapp 240 m geplant.
Mit dem Thema von tieffrequentem Schall und Infraschall beschäftige ich mich seit 2015. Schon damals haben mir Gutachter erklärt, dass die geltenden Normen für die Messungen völlig überaltert seien und man seit Jahren um entsprechende Anpassungen an die tatsächlichen Verhältnisse ringe. Die Anpassungen unterbleiben wohl, damit man den Windkraftausbau weiterhin ungebremst vorantreiben kann.
Die Gerichte in Deutschland haben sich in der Vergangenheit auf die veralteten Normen berufen können, obwohl die Rechtsprechung auch in Deutschland mittlerweile erkennt, dass die bereits viele Jahre alte technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA Lärm mit DIN 45680) die Realität nicht mehr abbildet.
Ich hoffe, dass das Urteil des „Cour d’appel de Toulouse“ auch in Deutschland beachtet wird, denn das deutsche Immissionsschutzrecht beinhaltet nicht nur eine Schutzpflicht, sondern auch eine Vorsorgepflicht, die noch vor der Schutzpflicht kommt. 

Herbert Bitsch, 72474 Winterlingen

ZOLLERN ALB KURIER  |  28.10.2021
LESERBRIEF

Ist die Energiewende ein Blindflug?

Wer seit Jahren in den Medien die Berichterstattung zur Windkraft verfolgt, wird Folgendes feststellen. Wenn der Wind ausnahmsweise mal ausreichend weht, wird darüber ausführlich und großartig berichtet. Wenn der Wind nicht weht, muss man schon aufpassen, dass man die Berichte hierüber nicht übersieht. Einspaltig und mit 10 Zeilen wird in der Südwestpresse am 22.10.2021 zur Flaute im ersten Halbjahr berichtet. Dass der Nutzungsgrad von Windkraft- und Solaranlagen stark vom Wetter abhängig ist, dürfte bekannt sein. Im ersten Halbjahr – so die Mitteilung – waren die Windkraftanlagen in Deutschland nur zu einem Fünftel (20 Prozent) ausgelastet. Die BBI-WK hat für die ersten neun Monate 2021 eine Auslastung von nur 12,7 Prozent errechnet (BBI-WK.de). 
Die Natur zieht sich aus der Wind- und Solarstromerzeugung zurück. Vor allem in Großbritannien brach die Produktion von Windstrom regelrecht ein. In Deutschland führte das dazu, dass die in der Abschaffung begriffene Braunkohleverstromung wieder auf Platz eins bei der Elektroerzeugung rückte.
Die US-Investmentbank Goldman Sachs warnt in einem aktuellen Report vor möglichen großflächigen Stromausfällen in Europa im kommenden Winter. Und ausgerechnet in der beginnenden Heizperiode will Deutschland drei seiner sechs Kernkraftwerke abschalten. Selbst wenn größere Blackouts vermieden werden, droht eine Spirale von Kostensteigerungen. In Deutschland ist der Großhandelspreis für Stromlieferungen bereits auf den höchsten Stand seit knapp zehn Jahren gestiegen. 
Wir brauchen Klimaschutz. Warum unsere beratungsresistenten Politiker daher jetzt Kernkraftwerke abschalten und Kohlekraftwerke weiterhin betreiben wollen, ist mir unverständlich. Bei der Energiewende nach dem Motto „learning by doing“ zu verfahren ist in meinen Augen ein Blindflug, der in einer Bruchlandung enden kann.


Herbert Bitsch, 72474 Winterlingen




ZOLLERN ALB KURIER  |  29.04.2021
LESERBRIEF -ungekürzte Fassung-

Klimaschutz

In der Südwestpresse vom 23. April wird über die Ankündigungen von Präsident Joe Biden zum Klimaschutz berichtigt. „Während die klimapolitische Dynamik international Fahrt aufnimmt, kommt die Große Koalition beim Ausbau von Wind- und Sonnenstrom lediglich in Trippelschritten voran.“ Diese Aussage vermittelt ein falsches Bild der künftigen Energieversorgung in den führenden Industrienationen. Die USA, China, Russland, Indien und auch unsere europäischen Nachbarn wissen, dass die Klimaziele nicht mit noch mehr Sonnen- und Windenergie erreicht werden können und setzen daher auch auf moderne Kraftwerke und die Atomenergie. Beim Klimaschutz reden unsere Politiker immer nur über Sonnen- und Windenergie. Allein bei der Umstellung der Stahlproduktion auf Wasserstoff wären 12.000 zusätzliche Windräder nötig, ist dem Bericht zu entnehmen.
Nach Meinung vielen Experten muss Deutschland weitgehend elektrifiziert werden, um das Klimaziel zu erreichen. Ein massiver Anstieg des bisherigen Stromverbrauchs wird von den Experten vorausgesagt. Trotzdem geht das Bundeswirtschaftsministerium von einem konstant bleibenden Stromverbrauch auch in der Zukunft aus. Liegt diese realitätsfremde Betrachtung daran, weil es im Ministerium Anfang des Jahres schon mal Überlegungen zur künftiger Rationierung von Stroms gab? Das ist kein Scherz! Das ist fakt!
„Deutschland steuert in eine unglückliche Situation“ titelt die FAZ am 22. April. William Magwood, Generaldirektor der globalen Kernenergie-Behörde „bedauert den deutschen Atomausstieg. Global gesehen sei die einzige Frage, welche Art von Reaktoren künftig gebaut werden“. Viele Länder planen mit Kernenergie, da sie nicht der Ansicht sind, dass unstetige erneuerbare Energien allein ausreichen, um die Versorgungssicherheit mit Strom zu gewährleisten.
Anstatt die Energiewende technologie- und energieträgeroffen anzugehen, setzt Deutschland auf die Sonnen- und Windenergie. Kernkraftwerke werden abgebaut und Kohle- und Gaskraftwerke gehen vom Netz. Man importiert lieber Strom aus Kern- und Kohlekraftwerken aus dem Ausland, weil man selbst gut dastehen will. Aber sind wir bei der Energiewende wirklich die Guten oder letzten Endes auf einem Irrweg und doch nur die Dummen?


Herbert Bitsch, 72474 Winterlingen

ZOLLERN ALB KURIER  |  22.03.2021
LESERBRIEF -ungekürzte Fassung-

Windkraftfan-Anonymus

Ein Windkraftfan-Anonymus (m/w/d) hat mir geschrieben: „Wenn ich Ihre Leserbriefe zur Windkraftindustrie lese, frage ich mich immer wieder, woher Sie Ihren Strom beziehen“.
Antwort: Mein Strom kommt aus der Steckdose! Hätte man sich im Januar und Februar diesen Jahres auf die Erneuerbaren Energien verlassen müssen, wäre es an etlichen Tagen zum Strom-Blackout gekommen. Daniel Wetzel (Die Welt) berichtet: Das zum 1. Januar 2021 abgeschaltete leistungsstärkste Steinkohlekraftwerk Heyden musste auf Ersuchen des Netzbetreibers seit dem Jahreswechsel bereits sechsmal wieder hochgefahren werden. Grund waren unter anderem auch Dunkelflauten (keine Sonne und kein Wind) im Januar und Februar. Heyden ist vorerst für die sichere Stromversorgung unverzichtbar.
Zwei weitere Kraftwerke – Walsum 9 und Westfalen E – die zum 1. Januar 2021 ebenfalls stillgelegt wurden, müssen wohl auf unbestimmte Zeit in Betrieb bleiben. Der Netzbetreiber beantragte bei der Bundesnetzagentur die Anlagen als systemrelevant einzustufen und die Eigentümer zum Weiterbetrieb als Reservekraftwerke zu verpflichten.
Die Bundesnetzagentur berichtet monatlich über die Stromerzeugung und den Stromhandel (SMARD Strommarktdaten). Hier erfährt man, dass z. B. die Windkrafteinspeisung an Land im Februar 2021 um 50,9% gegenüber dem Vorjahresmonat eingebrochen ist. Auf der Website BBI-WK.de wird jeden Monat für geplante Windkraft in Winterlingen eine Wirtschaftlichkeitsprognose erstellt. Fazit: 11.514 Haushalte können rechnerisch im Durchschnitt mit Strom versorgt werden. Vortex gibt 26.500 Haushalte an.
Da Windkraft in Winterlingen nichts zu unserer Stromversorgungssicherheit beitragen wird, wehre ich mich gegen die Gesundheitsgefährdung durch Windkraftanlagen. Auch die geplante Zerstörung von Natur und Landschaft kann ich nicht gutheißen.
Der Bundesverband WindEnergie sucht übrigens für die Geschäftsstelle in Berlin eine*n Referent*in für den Bereich Politik zur „Übersetzung“ der Anliegen der Windenergie gegenüber den politischen Entscheidungsträgern (und umgekehrt). „Übersetzung“ klingt hier harmlos: Dahinter verbirgt sich knallharter Lobbyismus, der auch schon mal als Korruption verstanden werden kann.

Herbert Bitsch, 72474 Winterlingen

ZOLLERN ALB KURIER  |  10.03.2021
LESERBRIEF

Europäischer Gerichtshof erteilt Windkraftindustrie eine Ohrfeige

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) bleibt seiner Linie in Sachen Artenschutz treu. Mit seinem Urteil vom 04.03.2021 stärkt der EuGH weiterhin den Vogelschutz und erteilt den Begehrlichkeiten der Windkraftindustrie eine klare Absage. Dieser war der Artenschutz schon immer ein Dorn im Auge. Daher lässt deren Lobby nichts unversucht, für die Windindustrie auf die Politik bei jeder sich bietenden Gelegenheit Einfluss zu nehmen.
Fast hätte der lange Arm der Windlobby bis zum EuGH gereicht. Hat doch die Windlobby fest auf die Deutsche Generalanwältin Juliane Kokott gesetzt. Sie hatte windlobbykonform beantragt, den Schutz des einzelnen Vogels nicht mehr in den Fokus zu nehmen, sondern danach zu entscheiden, ob die Population der Vogelart insgesamt gefährdet sei.
Diesem Antrag ist der EuGH nicht gefolgt und stärkt den Schutz jedes Individuums. Ein Urteil gegen die Empfehlung der Generalanwältin hat Seltenheitswert. Nach dieser schallenden Ohrfeige dürfte die Enttäuschung beim Bundesverband Windenergie (BWE) groß sein; eine herbe Niederlage, da immerhin 100 Rechtsanwälte für fast 100 Anwaltskanzleien im juristischen Beirat des BWE sitzen.
Im Hinblick auf den Artenschutz haben wir schon immer die Auffassung vertreten, dass europäisches Recht Vorrang gegenüber dem nationalen Recht hat und Entscheidungen des EuGH von deutschen Gerichten beachtet werden müssen.
Im ZAK vom 08.02.2021 beruft sich das Landratsamt (LRA) auf die öffentliche Sicherheit und auf die Sitzung der Umweltministerkonferenz im Mai 2020, um beim Artenschutz Ausnahmen zuzulassen. Dieser  Sichtweise widerspreche ich, weil das LRA das europäische Recht und die europäische Vogelschutzrichtlinie nicht verstanden hat. Die Umweltministerkonferenz hat in Genehmigungsverfahren gar keine Befugnis. Nach der europäischen Vogelschutzrichtlinie sind Ausnahmen vom Tötungsverbot bei Windenergieanlagen nicht rechtmäßig. Daran dürfte es nach dem sehr begrüßenswerten und vollständig auf der Webseite BBI-WK.de eingestellten Urteil vom 04.03.2021 keine Zweifel mehr geben.


Herbert Bitsch, 72474 Winterlingen

ZOLLERN ALB KURIER  |  04.03.2021

Bürgerinitiativen gegen den Windpark Winterlingen zeigen vor der Wahl Flagge

04.03.2021 von Pressemitteilung

Die Bitzer Bürgerinitiative BBI-WK und die Interessengemeinschaft Fachberg-Riedern IGFR stehen einer Energiewende, „die so gut wie ausschließlich auf Windkraft- und Fotovoltaik-Anlagen basiert, sehr kritisch gegenüber,“ sagt deren Sprecher Herbert Bitsch. Mit einem Plakat – landesweit machen viele Bürgerinitiativen bei dieser Aktion mit – wolle man vor den Landtagswahlen auf diese Fehlentwicklung bei der Energiepolitik hinweisen.


Es werden jeweils zwei Plakate in Bitz und in Freudenweiler aufgestellt. In Winterlingen steht das Plakat auf dem privaten Anwesen von Mitstreiter Jürgen Beck. Die Idee für diese Aktion, so Herbert Bitsch, entspringe einem Gastbeitrag des ehemaligen Hamburger Umweltsenators Prof. Dr. Fritz Vahrenholt zum Thema „Die Energiewende wird an der Windindustrie scheitern“.


Gastbeitrag auf Webseite eingestellt

Sein Fazit, sofern die Politik ihre Ziele verwirklicht: „Zwei Drittel von Deutschland sind dann in einem Abstand von 1000 Metern mit 200 Meter hohen Windkraftanlagen bestückt, egal ob da eine Stadt steht, ein Fluss oder eine Autobahn verläuft, ob es dort einen Wald, einen See oder ein Naturschutzgebiet gibt. Können wir uns, kann die Politik sich ein solches Deutschland vorstellen?“ Der Gastbeitrag des Professors ist auf der Webseite BBI-WK.de eingestellt.


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Kommentar von Herbert Bitsch

Mit unserer Plakataktion kritisieren wir die Energiewende der GRÜNEN, weil hier fast ausschließlich nur auf Windkraft- und Fotovoltaik-Anlagen gesetzt wird. Der noch amtierende grüne Umweltminister Franz Untersteller sieht in Baden-Württemberg Potenzial für bis zum 20.000 Windkraftanlagen. „Unser Ziel muss es sein, auszuschöpfen was auszuschöpfen ist,“ so der Minister in einer Presseerklärung.

Da die GRÜNEN Zugriff auf unseren Staatswald in Baden-Württemberg haben, hatte man hier schon mal 2.000 Windkraftanlagen eingeplant. Im Wahlprogramm wurde dann auf nur noch 1.000 Windkraftanlagen im Staatswald abgespeckt.

Beim Artenschutz fordern die Bundes-GRÜNEN „zielführende Ausnahmen“ und nehmen einen Verstoß gegen geltendes  EU-Recht offensichtlich in Kauf.

Und wir Menschen? Wir kommen „sprichwörtlich“ unter die Windräder, weil die GRÜNEN im Wahlprogramm keine Mindestabstände von Windkraftanlagen zur Wohnbebauung und damit auch keinen Schutz der Menschen vorgesehen haben.


ZOLLERN ALB KURIER  |  08.02.2021
 Mit Hilfe von Fachleuten werten die Bürgerinitiativen die Windleistungdichte der Anlagen in Winterbach aus und setzen sie in Relation zu den Daten, die im Windpark Winterlingen laut den Betreibern zu erwarten wären. Die Prognosen sind online abrufbar. Foto: Gudrun Stoll

Erfolg hat viele Mütter und Väter: Herbert Bitsch zitiert diesen Satz gerne und politisch korrekt. 
Er rückt mit dieser Aussage die bundesweit unzähligen Bürger, Bürgerinitiativen, Vereine und Naturschutzverbände in den Mittelpunkt, die „mit Erfolg gegen die geplante Gesetzesänderung“ im Erneuerbaren-Energien-Gesetz (EEG) protestiert haben. Zum Hintergrund: In den EEG-Entwurf 2021 sollte der Passus aufgenommen werden: „Die Errichtung von Anlagen zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien liegt im öffentlichen Interesse und dient der öffentlichen Sicherheit.“ Dieser Absatz 5 in Paragraph 1 ist aber entfallen; das verifizierte EEG seit 1. Januar in Kraft.

An alle Bundestagsabgeordneten gewandt 
Herbert Bitsch, Sprecher der Bitzer Bürgerinitiative Windkraft BBI-WK und der Interessengemeinschaft Fachberg Riedern IGFR begrüßt diese Entscheidung und betont: „Auch wir haben uns mehrfach mit schriftlichen Eingaben an alle 709 Bundesabgeordneten wegen der geplanten Änderung im EEG gewandt“. 
Die Entscheidung des Gesetzgebers habe weitreichende Konsequenten, betont Herbert Bitsch: „Die Genehmigungsbehörden haben wie bisher unter anderem zwischen Arten-, Natur- und Landschaftsschutz auf der einen Seite und der Stromerzeugung durch Windkraft auf der anderen Seite abzuwägen“. 
Der Sprecher der beiden Initiativen, die sich gegen den Bau von Windrädern just am ausgewählten Standort in Winterlingen wehren, wird konkret: Die zwischen Winterlingen und Bitz geplanten sieben Windkraftanlagen würden den Artenschutz verletzen. Für den Bau und den Betrieb sei eine Ausnahme vom Tötungsverbot des Bundesnaturschutzgesetzes erforderlich.

Wind rechtfertigt keine Ausnahme 

Doch Windkraft rechtfertige keine Ausnahmegenehmigung vom Tötungsverbot, sagt Bitsch. Die sieben Windkraftanlagen liegen zudem in einem ausgewiesenen Milan-Dichtezentrum und im Naturpark Obere Donau. „Hier gehören Windräder bestimmt nicht hin“, bringt er das Meinungsbild der Projektgegner in Bitz und Winterlingen auf den Punkt. Das Landratsamt habe in seiner bisherigen Abwägung floskelhaft darauf hingewiesen, dass die Windkraftanlagen mit ihrer Nennleistung einen wichtigen Beitrag zur Energiewende leisten. Die beiden Initiativen widersprechen dieser Aussage. 
Der Beweis werde seit dem Frühjahr 2020 angetreten, denn seit Mai 2020 übernehmen die Bürgerinitiativen jeden Monat die Daten der EnBW zur tatsächlichen Stromerzeugung des Windparks Winterbach (Goldboden) bei Stuttgart, einem Vorzeigeobjekt des drittgrößten deutschen Energieversorungsunternehmens. 
Herbert Bitsch erläutert, wie die beiden Initiativen mit Hilfe von Fachleuten die Daten auswerten: „Wir kennen die Nennleistung der Windanlagentypen in Winterbach und in Winterlingen. Der Windatlas liefert uns die Windleistungsdichte der unterschiedlichen Standorte. Unter Gewichtung der Nennleistung der Anlagentypen und der unterschiedlichen Windleistungsdichte an den Standorten erstellen wir eine Prognose der Stromerzeugung für Winterlingen“. Diese Prognose wird jeden Monat auf der
Homepage bbi-wk.de veröffentlicht.

An vielen Tagen weht kein Wind 
In 2020 habe die rechnerische Auslastung nur 14,6 Prozent betragen. Die Firma Vortex als Ersteller der Anlagen in Winterlingen verspreche in ihren in der Region verteilten Infobroschüren die Versorgung von 26500 Haushalten mit Strom. „In 2020 hätten nach unserer Prognose aber rechnerisch nur 11 514 Haushalte versorgt werden können“, verweist Herbert Bitsch auf die Auswertung. Jedermann wisse, dass Windkraft überhaupt keine Versorgung von Haushalten mit Strom rund um die Uhr an 365 Tagen im Jahr gewährleisten könne. 
Seit Mai 2020 würden die Projektgegner an vielen Tagen feststellen, „dass die Stromerzeugung Null beträgt - weil überhaupt kein Wind weht“. Der Aussage des Landratsamtes, die zwischen Winterlingen und Bitz geplanten sieben Windkraftanlagen (WKA) würden einen wichtigen Beitrag zur Energiewende leisten, stimmen die beiden Bürgerinitiativen daher nicht zu. 
Diese Auffassung werde durch den neuen Windatlas Baden-Württemberg bestätigt. Umweltminister Franz Untersteller (Grüne) sehe die Wirtschaftlichkeit von WKA bei einer Windleistungsdichte ab 215 Watt/qm. In Winterlingen liege die Windleistungsdichte im Durchschnitt bei nur 150,90 Watt/qm, hält Herbert Bitsch entgegen und wird grundsätzlich: „Was sich als unwirtschaftlich erweist, darf nicht genehmigt werden“.
 
Die Abhängigkeit ist gefährlich 
Die Corona-Pandemie zeige, wie verletzlich die Republik bei der Abhängigkeit von Dritten sein kann. Laut Bundesnetzagentur wurden in 2020 knapp 33.000 Gigawattstunden ins deutsche Stromnetz importiert. Gegenüber 2019 ist das ist ein Plus von mehr als einem Drittel. 
Ein Grund für die wachsenden Stromimporte ist nach Angaben des Statistischen Bundesamtes der sinkende Anteil von Kohle- und Kernkraftwerken an der Stromerzeugung in Deutschland. Insbesondere bei Windstille oder Dunkelheit sei zur Deckung des Bedarfs Strom importiert worden. „Wie abhängig sind wir, wenn wir ein Drittel unseres benötigten Stroms importieren müssen?“ Für den Steuerberater aus Winterlingen ist dies mehr als nur eine rhetorische Frage. Im Landratsamt in Balingen teilt man die Auslegung der beiden Bürgerinitiativen zur Neufassung des EEG nicht. 
Zwar wurde Absatz 5 gestrichen. Der Ausschuss für Wirtschaft und Energie des Bundestages (Drucksache 19/25326) habe die Streichung aber damit begründet, dass die hohe Bedeutung der erneuerbaren Energien bereits in Paragraph 1 ausreichend verankert sei.

Behörde hat andere Sichtweise 
Die hohe Bedeutung des Klimaschutzes und des damit verbundenen Ausbaus erneuerbarer Energien finde sich darüber hinaus im Völker- und Europarecht. 
Mit Bezug auf den Artenschutz sei es heute bereits möglich, Ausnahmen vom Artenschutz unter Berufung auf die öffentliche Sicherheit zuzulassen. Dies habe die Umweltministerkonferenz in ihrer Sitzung im Mai 2020 festgestellt. Die Änderungen im EEG seien daher als rein redaktionelle Änderungen zu bewerten“, gibt Pressesprecherin Anja Heinz die das Meinungsbild des Landratsamtes wieder. 
Diese Änderungen hätten aus Sicht der Behörde keine Auswirkung auf die weitere Beurteilung des Genehmigungsantrags .

Kommentar von Herbert Bitsch

Die Gegner messen und sagen: „Hier gehören Windräder bestimmt nicht hin“ berichtet der Zollernalbkurier am 08.02.2021. „Behörde hat andere Sichtweise: Mit Bezug auf den Artenschutz sei es heute bereits möglich, Ausnahmen vom Artenschutz unter Berufung auf die öffentliche Sicherheit zuzulassen. Dies habe die Umweltministerkonferenz in ihrer Sitzung im Mai 2020 festgestellt.“

 

Dieser Aussage des Landratsamtes (LRA) widersprechen wir. Das LRA hat das europäische Recht und die europäische Vogelschutzrichtlinie nicht verstanden, die Umweltministerkonferenz  hat in Genehmigungsverfahren gar keine Befugnis. Ausnahmen vom Tötungsverbot bei Windenergieanlagen sind nach der europäischen Vogelschutzrichtlinie nicht rechtmäßig.


Der Rechtswissenschaftler und Hochschullehrer Prof. Dr. Martin Gellermann kommt in seinem rechtswissenschaftlichen Gutachten, das vom Umweltverband Naturschutzinitiative e.V. (NI) beauftragt wurde, zu dem Ergebnis:


„Die windkraftbedingte Tötung europäischer Vögel darf derzeit aus unionsrechtlichen Gründen nicht auf der Grundlage des § 45 Abs. 7 S. 1 Nr. 5 BNatSchG zugelassen werden.

Ausnahmen vom Tötungsverbot können zugunsten der Windkraftnutzung auch nicht auf § 45 Abs. 7 S. 1 Nr. 4 BNatSchG („öffentliche Sicherheit“) gestützt werden, weil Windenergieanlagen die Voraussetzungen dieser unionsbasierten Vorschriften nicht erfüllen.“


Das LRA verkennt einfach die Bedeutung des Beschlusses der Umweltministerkonferenz (UMK). Diesen UMK-Beschluss darf das LRA keinesfalls als Grundlage einer möglichen Entscheidung heranziehen.



ZOLLERN ALB KURIER  |  21.11.2020

Die Bitzer und Winterlinger senden 709 Briefe an die Abgeordneten in Berlin
von Gudrun Stoll
Walter Beck (links) und Herbert Bitsch haben 709 Briefe an die Abgeordneten im Bundestag aufgegeben. Foto: Gudrun Stoll

Die Gegner des geplanten Windparks in Winterlingen geben nicht auf, obwohl ein neues Gesetz und eine Novelle zum Erneuerbaren Energiegesetz künftig den Bau von Windräder erleichtern und Bürgerproteste erschweren.

Die Gegner des geplanten Windparks auf Winterlinger Gemarkung sind mit Fragen und Fakten konfrontiert, die Bundesgesetze und europäisches Recht berühren. Im Bundestag wurden unlängst wichtige Stellschrauben gestellt, die den Bau von Windrädern in Deutschland künftig erleichtern sollen.

Vor einem fast leerem Plenarsaal
Der Entwurf zum neuen Investitionsbeschleunigungsgesetz wurde in erster Lesung im Bundestag bereits debattiert, am 5. November folgte die 2. und auch taggleich die 3. Lesung – „vor einer verwaisten Regierungsbank und einem fast leeren Plenarsaal“, bedauert Herbert Bitsch, der die Debatte zu Hause am TV-Gerät verfolgt hat.

Der Bundespräsident unterschreibt
Er wie auch die weiteren Mitglieder der Bitzer Bürgerinitiative Windkraft (BBI) und der Winterlinger Interessengemeinschaft Fachberg Riedern befürchten, dass Proteste gegen geplante Vorhaben durch das neue Gesetz erschwert werden. Das Investitionsbeschleunigungsgesetz muss im nächsten Schritt vom Bundesrat abgesegnet werden und tritt durch die Unterschrift des Bundespräsidenten letztendlich in Kraft – dies wohl zum 1. Januar 2021.

Die Botschaft lautet „Windrad first“
„Windrad first“, laute die Botschaft, bringt Herbert Bitsch seine Bedenken auf den Punkt. Einem einzigen Windrad werde durch die neue Gesetzeslage „die Bedeutung von Schienen- und Hafenprojekten und Landstraßen beigemessen“, befürchtet der Sprecher der Bürgerinitiativen in der Konsequenz, dass zum einen Bürgerrechte beschnitten und der Windkraft der Status der öffentlichen Sicherheit eingeräumt werde.

Gegner geben nicht auf
Dessen ungeachtet, haben Herbert Bitsch und Walter Beck von den beiden Bürgerinitiativen vor wenigen Tagen 709 Briefe zur Post gebracht. Jeder Bundestagsabgeordnete hat ein Schreiben erhalten. Die Inhalte an die Parteien und fraktionslosen Parlamentarier sind unterschiedlich, „weil wir die erhaltenen Stellungnahmen und die Redebeiträge in den Bundestagsdebatten verarbeitet haben“, betonen die Gegner des örtlichen Projekts, das den Bau von sieben Windrädern vor der Haustür der Bitzer vorsieht. Die Bitzer stören sich nicht allein an der Optik, sie stellen gemeinsam mit ihren Winterlinger Mitstreitern vor allem die Wirtschaftlichkeit des Parks in dieser windarmen Zone in Frage und sehen den Artenschutz gefährdet.

Geld und Einfluss
„Wir haben den Eindruck, dass gerade im Bereich der Windkraft deren Lobbyisten starken Einfluss genommen haben“ heißt es unter anderem im Schreiben an die Bundestagsabgeordneten von CDU und SPD. Zitiert wird der ehemalige stellvertretende CDU/CSU Fraktionsvorsitzende Michael Fuchs mit einem Beitrag im ARD-Magazin Report vom 1. August 2016: „Viele Lobbyisten laufen in Berlin rum, die sich in einer Weise und mit einer Brutalität, wie ich sie in keinem anderen Fall erlebt habe, für Windenergie und Solarenergie einsetzen. Aber oft ist das nichts anderes als persönlicher Nutzen und hat nichts mit der Energiewende zu tun, sondern mit Geldverdienen“.

Rücklauf ist spärlich
Die Briefe sind in Berlin angekommen, der Rücklauf sei spärlich, bekennt Herbert Bitsch. FDP und auch AFD hätten geantwortet – beide Parteien haben sich schon in der Vergangenheit gegen das Winterlinger Projekt ausgesprochen und hätten diese Haltung bestätigt, informiert der Sprecher der beiden Initiativen. Auch die Grünen haben ihre Haltung zementiert, sie stehen zu hundert Prozent hinter dem Ausbau der erneuerbaren Energien. Von den beiden Volksparteien CDU und SPD „würden noch keine belastbaren Aussagen vorliegen“, betont Bitsch. Er hätte von der CDU mehr erwartet als den Verweis, sich an den örtlichen Bundestagsabgeordneten zu wenden.

Behörde fordert nach
Werden sich die geplanten Gesetzesänderungen auf das Projekt in Winterlingen auswirken und in welcher Form? Das Landratsamt habe die Firma Vortex aufgefordert, neue Gutachten zum Artenschutz vorzulegen, betont Bitsch. Die Initiative vermutet, dass die von ihr zum Artenschutz vorgetragenen Einwendungen bei der Behörde Zweifel an der Richtigkeit der bisher vorgelegten Gutachten haben aufkommen lassen.

Gutachter sind im Wald unterwegs
Walter Beck von der Bitzer Bürgerinitiative Windkraft bestätigt, dass Gutachter von Vortex in diesem Jahr im Winterlinger Wald erneut aktiv waren. Er ist oft im Wald unterwegs und sieht auch für 2020 das Milan-Dichtezentrum bestätigt, obwohl dieses auf nunmehr sieben Revierpaare angehoben wurde.

Artenschutz ist der Trumpf
Vortex werde auch nicht umhin kommen, am Antrag auf Befreiung vom Tötungsverbot nach dem Bundesnaturschutzgesetz festzuhalten, sagt Herbert Bitsch. Er ist sich sicher: Ohne das neue Investitionsbeschleunigungsgesetz und die Novelle des EEG hätte Vortex schlechte Karten. Nach wie vor hält er den Artenschutz für den größten Trumpf, den die bundesweit aktiven Gegner von Windparks in der Hand halten und der auch in Winterlingen von ganz erheblicher Bedeutung ist.

Umweltverbände werden klagen
Die Umweltverbände seien alarmiert, sie hätten Gutachten erstellen lassen vor dem Hintergrund, dass die EEG-Novelle beim Artenschutz EU-Recht verletzt. Der Steuerberater aus Winterlingen geht davon aus, dass die Umweltverbände bei sich bietender Gelegenheit klagen und den Weg bis zum Europäische Gerichtshof beschreiten.

Anhörung für Frühsommer geplant
Im Zollernalbkreis richten sich die Blicke zunächst auf das öffentliche Anhörungsverfahren zu den über 3600 Einwendungen, die gegen das Projekt in Winterlingen eingegangen sind. Ob sich der Termin im Frühsommer 2021 halten lässt, ist derzeit offen.

Reaktion der Behörde
Und was sagt das Landratsamt zum Stand der Dinge? „Unabhängig von den gesetzlichen Änderungen richten sich die rechtlichen Grundlagen für die Durchführung des Genehmigungsverfahrens sowie die Erteilung der Genehmigung weiterhin nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz sowie den dazugehörigen Verordnungen“, teilt die Pressestelle in Balingen mit.

Es fehlen noch Unterlagen
Die Firma Vortex habe nach wie vor gegenüber der Genehmigungsbehörde die für die Beurteilung des Antrags erforderlichen Unterlagen (insbesondere im Natur- und Artenschutz) beizubringen. Aktuell befinden sich die Erfassungen, welche über das Jahr 2020 durch die Gutachter des Windparkentwicklers erfolgt sind, in der Auswertung durch das Gutachterbüro der Firma Vortex Energy.

Zeitablauf kann sich noch ändern
Anschließend müssen auf Grundlage dieser Auswertungen die Gutachten erst erstellt werden. Wie der weitere voraussichtliche Zeitablauf des Genehmigungsverfahren sein wird, könne daher erst nach Vorlage dieser Unterlagen erfolgen. Die Firma Vortex wurde mehrfach um eine Stellungnahme angeschrieben, hat sich bislang aber nicht gemeldet.


ZOLLERN ALB KURIER  |  07.11.2020


ZOLLERN ALB KURIER  |  26.09.2020
LESERBRIEF

Landratsamt entscheidet klug

Mit großem Interesse und nicht ohne Staunen habe ich im Zollernalbkurier vom 19. September 2020 die Bekanntgabe des Landratsamts (LRA) Zollernalbkreis zur geplanten Errichtung und Betrieb von 10 Windenergieanlagen (WEA) auf der Gemarkung 72393 Burladingen gelesen. Für das Vorhaben der EnBW Windkraftprojekte fordert das LRA eine Umweltverträglichkeitsprüfung.
Am 26. September 2020 war im Zollernalbkurier zu lesen: „Bis die ersten Windanlagen in Burladingen errichtet werden, kann es noch dauern. Sofern der Bauantrag die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) überhaupt besteht. Die EnBW war zunächst davon ausgegangen, dass der Bauantrag in einem einfachen Verfahren durchgeht“.
Die EnBW hat wohl beim Bauantrag für die 10 WEA darauf vertraut, dass dieser einfach vom LRA durchgewunken und genehmigt wird. Das war in der Vergangenheit durchaus gängige Praxis. Um einer UVP-Pflicht zu entgehen, tricksen die Windkraftbetreiber gerne. Sie stückeln die geplanten WEA in kleine Einheiten und beantragen dann die Genehmigung; nicht selten für eine einzelne WEA.
Das LRA konnte bei seiner Entscheidung zur UVP-Pflicht sicher auf seine gemachten Erfahrungen in
Sachen Windräderprojekt Winterlingen zurückgreifen. Die Begründung des LRA und meine 32 Seiten umfassenden Einwendungen gegen die zwischen Winterlingen und Bitz geplanten 7 WEA liegen dicht beieinander.
Das LRA erwähnt beispielsweise ein großes Habitatpotenzial für das Vorkommen von Tier- und Vogelarten (z.B. Milan), die Verkarstung und die Gefahr für das Grundwasser und die Trinkwassernutzung (Wasserschutzzone), die Beeinträchtigung der Vielfalt, Eigenart und Schönheit des Landschaftsbildes und die natürliche Erholungseignung, den möglichen Verlust der Landschaftsqualität und Herabsetzung des ansonsten positiven Landschaftsbildes und erwartet erhebliche Beeinträchtigungen für die Schutzgüter Mensch/menschliche Gesundheit (z.B. Lärm), Tiere/Pflanzen/biologische Vielfalt, Wasser und Landschaft.
Bis zu 500.000 Euro Jahrespacht sei denkbar, so der Zollernalbkurier. Wenn so viel Geld im Spiel ist, müssen wir uns über die hohen Strompreise nicht wundern. Wir müssen uns daher auch nicht über die Qualität der Gutachten wundern, die von den Windkraftbetreibern den Behörden vorgelegt werden. BUND, LNV und NABU haben in der Pressekonferenz vom 7. September 2017 über erhebliche Qualitätsmängel bei Windenergie-Gutachten berichtet. In allen Fällen hätte die Genehmigung nicht erteilt werden dürfen.
Vor diesem Hintergrund und aufgrund meiner Erfahrungen beim Windräderprojekt Winterlingen wäre Burladingen gut beraten, eigene Gutachten in Auftrag zu geben.
Die überaus kluge und lobenswerte Entscheidung des LRA zur UVP-Pflicht findet meine volle Zustimmung.

Herbert Bitsch, 72474 Winterlingen


ZOLLERN ALB KURIER  |  05.09.2020

Initiativen aus Bitz und Winterlingen kontern:
Windräder sind keine Infrastruktur
von Holger Much
Herbert Bitsch mit seiner Forderung an Ministerpräsident Kretschmann.

Die Windkraftgegner aus Bitz und Winterlingen wenden sich zusammen mit dem Umweltverband Naturschutzinitiative gegen ein geplantes Investitionsbeschleunigungsgesetz. Mit ihm sollen Windkraftanlagen künftig als „Infrastrukturprojekte“ eingeordnet werden, was, so prangern die Windkraftgegner an, weitreichende negative Folgen hätte. Nun soll der Landesvater Post bekommen.
Die Windkraftgegner aus Bitz und Winterlingen unterstützen die neue Aktion des Umweltverbandes Naturschutzinitiative (NI), die sich gegen das geplantes Investitionsbeschleunigungsgesetz wendet. Wie bei der Aktion vom 3. Juli hoffen sie auf die Unterstützung der Bürger.
Das neue Gesetz würde Bürgerrechte aushebeln
Mit diesem Investitionsbeschleunigungsgesetz sollen Windkraftanlagen als „Infrastrukturprojekte“ eingeordnet werden können. Damit, argumentieren die Gegner, wären Ausnahmen vom Tötungsverbot des Paragrafen 45 des Bundesnaturschutzgesetzes möglich. Gleichzeitig, prangert die Naturschutzinitiative an, sollen mit diesem Gesetz die Rechte von Bürgern und Verbänden beschnitten sowie die Rechtsmittel gegen Windkraftanlagen eingeschränkt werden.

Mitglieder der Bürgerinitiativen sind entsetzt über Dreistigkeit
„Wir sind entsetzt, mit welcher Dreistigkeit hier von der Politik vorgegangen wird“, sagt Herbert Bitsch, Sprecher der Windkraftgegner in Bitz und Winterlingen: „Nur drei Tage hatten die Verbände Zeit, um zum Gesetzentwurf Stellung zu beziehen. Seit Jahrzehnten bestehender Rechtsschutz soll durch Änderungen in der Verwaltungsgerichtsordnung und im Gerichtsverfassungsgesetz eingeschränkt werden. Hat die Politik Angst vor der Demokratie?“

„Windräder sind keine Infrastrukturprojekte“
Die Rechte der Bürger dürfen, so fordern die Bürgerinitiativen, weder beschränkt werden noch darf es zu einer Aufweichung des Tötungsverbotes nach dem Bundesnaturschutzgesetz kommen. „Windräder sind keine Infrastrukturprojekte – auch wenn das die Windkraftlobby mit Nachdruck fordert. Dem Gesetzentwurf darf in dieser Form nicht zugestimmt werden.“ „Artenschutzrechtliche Ausnahmen vom Tötungsverbot bei Windkraftanlagen“, so argumentiert Harry Neumann, Bundes- und Landesvorsitzender der Naturschutzinitiative, „verstoßen gegen europäisches Naturschutzrecht.“

Gutachten an Bundestagsmitglieder geschickt
„Die windkraftbedingte Tötung europäischer Vögel darf derzeit aus unionsrechtlichen Gründen nicht zugelassen werden“, so das Ergebnis eines von der Naturschutzinitiative beauftragten Rechtsgutachtens von Prof. Dr. Gellermann. Man habe, informiert die Naturschutzinitiative weiter, das Gutachten an alle Mitglieder des Bundestages, an die Bundesregierung, die Bundesumweltministerin sowie die Umweltministerkonferenz aller Bundesländer versandt mit der Bitte, dem Investitionsbeschleunigungsgesetz in dieser Form nicht zuzustimmen.

Die Genehmigung ist rechtswidrig
Die Naturschutzinitiative will eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes, um Rechtssicherheit zu erlangen: „Im Februar 2020 hatte das Verwaltungsgericht Gießen in Hessen aufgrund unserer Klage zu einem genehmigten Windpark klargestellt, dass die erteilten Ausnahmen vom Tötungsverbot europarechtswidrig und die Genehmigung daher rechtswidrig erteilt worden sei“, so Harry Neumann.

„Wir schließen uns auch dieser Aktion an“
Im Rundbrief „Protest ist angesagt“ fordert die NI alle Bürger auf, bei den Bundestagsabgeordneten gegen den Entwurf des Investitionsbeschleunigungsgesetzes zu protestieren. Herbert Bitsch, Sprecher der Windkraftgegner: „Wir schließen uns auch dieser Aktion an. Im Juli baten die Windkraftgegner, den Bundestagsabgeordneten Thomas Bareiß zu kontaktieren. Nun rufen die Bürgerinitiativen Bitzer BBI-WK und Winterlinger IGFR die Bürger dazu auf, sich auch in dieser Sache zu engagieren.
Aufruf an die Bürger, dem Landesvater zu schreiben
„Jetzt“, sagt Herbert Bitsch, Sprecher der Windkraftgegner aus Winterlingen und Bitz, „ist unser Ministerpräsident Winfried Kretschmann gefordert. Auf der Internetseite bbi-wk.de ist unter der Rubrik „Herr Ministerpräsident Winfried Kretschmann – so nicht – Windräder sind keine Infrastrukturprojekte“ ein Schreiben verfasst, das an Winfried Kretschmann versandt werden kann. „Er wird sich bestimmt über jede Menge Post freuen“, so Herbert Bitsch.

Engagement seit fünf Jahren
Seit knapp fünf Jahren wenden sich Bitzer und Winterlinger Bürger mit den Initiativen Bitzer BBI-WK (Bürgerinitiative gegen Windkraft) und Winterlinger IGFR (Interessengemeinschaft Fachberg-Riedern) gegen den Bau einer Windkraftanlage im Wald zwischen Bitz und Winterlingen. Mehrere Argumente werden gegen den Bau der sieben, knapp 239 Meter hohen Windräder angeführt: Gesundheitsgefährdung durch Infraschall, Eisabwurf und Schattenschlag, Gefährdung des Grund- und Trinkwassers, Rodung, Landschaftsverbrauch, Klimabelastung und gegen Ausnahmen vom Tötungsverbot des Bundesnaturschutzgesetzes. Weitere Informationen gibt’s auf: naturschutz-initiative.de und bbi-wk.de


ZOLLERN ALB KURIER  |  28.08.2020
LESERBRIEF

Nur Spendenaufruf hat gefehlt

Die Südwestpresse berichtet am 25.08.2020 fast zu Tränen rührend über den Windkraftbetreiber Frank Hummel. Gefehlt hat nur noch ein Spendenaufruf für den zu verarmenden Windkraftbetreiber. Laut Hummel hat der Windpark die Erwartungen an die Leistung nicht ganz erfüllt hat. Das ist klar: es liegt an unserem windschwachen Ländle. Das Projekt ist trotzdem wirtschaftlich besser gelaufen, weil sich die Förderbedingungen verbessert haben. Hummel hat einfach höhere Vergütungen als Subvention erhalten. Das Geld dafür wurde uns Stromkunden aus der Tasche gezogen.
Hummel wusste zum Zeitpunkt seiner Investition, dass die Förderung nach 20 Jahren ausläuft. Jetzt fängt das Geheule in der Windkraftbranche an, weil man natürlich über die 20 Jahre hinaus weiterhin subventioniert werden will. Hummel bekommt derzeit 8,1 Cent je produzierter Kilowattstunde vergütet. Auf dem freien Markt bekäme er aber nur 3 Cent. Damit ginge die Rendite ins Minus.
Bei den erneuerbaren Energien stand und steht niemals eine gesicherte Stromversorgung im Vordergrund. Es fand und findet eine Geldumverteilung vom Stromverbraucher zum Windkraftbetreiber statt, also ein Geldtransfer von unten nach oben. Es wundert nicht, dass die Windkraftlobby ein reformiertes Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) zu ihren Gunsten reklamiert Die bisher subventionierte Geldquelle soll weiterhin sprudeln.  
Hummel bemängelt, er habe trotz gewonnenem Gerichtsverfahren noch keine Baugenehmigung für die Windräder am Schloss Lichtenstein. Er hat die Gerichtsverfahren nach meiner Überzeugung nur deshalb gewonnen, weil die Verwaltungsgerichte in Baden-Württemberg in Sachen Windkraft der Linie der grünen Landesregierung folgen. Ganz anders in Bayern. Hier hat der Verwaltungsgerichtshof München am 22.05.2020 den Schutz der natürlichen Eigenart der Landschaft anerkannt und der Errichtung von außergewöhnlich hohen und weithin sichtbaren Windkraftanlagen eine Absage erteilt.  
Windkraft als Energieträger benötigt laufend Backup-Systeme, trägt nichts zu einer dauerhaften Energieversorgung bei, muss subventioniert werden und beschert uns die höchsten Stromkosten, verletzt Natur- und Artenschutz aufs Gröbste, verspargelt unser Land, formt es zu einer Industrielandschaft, benachteiligt die Landbevölkerung, weil es in Städten keine Windräder gibt und gefährdet unsere Gesundheit durch Infraschall.
Michael Fuchs, stv. Vors. CDU/CSU Bundestagsfraktion am 21.05.2016 in der Rhein-Zeitung: „Viele Lobbyisten laufen in Berlin rum, die sich in einer Weise und mit einer Brutalität, wie ich sie in keinem anderen Fall erlebt habe, für Windenergie und Solarenergie einsetzen. Aber oft ist das nichts anderes als persönlicher Nutzen und hat nichts mit der Energiewende zu tun, sondern mit Geldverdienen“.

Herbert Bitsch, 72474 Winterlingen


ZOLLERN ALB KURIER  |  17.08.2020

Bareiß soll klare Kante zeigen
Windkraftgegner aus Winterlingen und Bitz wenden sich mit einem offenen Brief an den Bundestagsabgeordneten.

Winterlingen. Die Gegner der Windkraftanlage zwischen Winterlingen und Bitz haben einen offenen Brief an den Bundestagsabgeordneten Thomas Bareiß geschrieben. In dem Brief vom 13. August heißt es: „Die Interessengemeinschaft Fachberg-Riedern IGFR und die Bitzer Bürgerinitiative Windkraft BBI-WK treten an, um das im Wald zwischen Winterlingen und Bitz geplante Windräderprojekt zu verhindern. Sie werden
sicher die eine oder andere Berichterstattung über uns in der örtlichen Presse zur Kenntnis genommen
haben.
Wir setzen voraus, dass die Berichterstattung im Zollernalbkurier vom 3. Juli „Artenschutz statt Flatterstrom“ bekannt ist. Über die geplanten Änderungen im Bundesnaturschutzgesetz wurde berichtet. Wir verstehen nicht und können deshalb auch nicht hinnehmen, dass die geplanten Änderungen des Naturschutzes als Gesetz verabschiedet werden sollen. Die Leser wurden von uns gebeten, sich in dieser Sache an Sie zu wenden. (...) Wir haben eine Vielzahl von Bestätigungen sowohl per E-Mail wie auch über
den Versand von Schreiben erhalten.

Aktivisten warten auf Antwort
Der Mitinitiator Herbert Bitsch aus Winterlingen hat Sie am 4. Juli angeschrieben und noch keine Antwort erhalten. Daher wenden wir uns mit diesem offenen Brief an Sie, da uns der Artenschutz sehr am Herzen liegt. Unsere Erfahrungen in Sachen Windkraft lassen sich in wenige Worte fassen. Die Windkraftlobby fordert, die Politik liefert. Wir sehen, dass die Politik zum Handlanger und verlängerten Arm der Windkraftlobby wird. Um solche Anlagen genehmigen zu können, opfern die Behörden Naturschutzgebiete. Mit fraglichen Begründungen werden Befreiungen erteilt.

Keine Lizenz zum Töten
Damit sind aber die Begehrlichkeiten der Windkraftlobby noch nicht befriedigt. Der Artenschutz muss zu Gunsten der Windkraft weiter eingeschränkt werden. Es darf keine Lizenz zum Töten ausgestellt werden.
Da Sie sicher mit der Materie bestens vertraut sind, ersparen wir uns weitere Ausführungen. Wir bitten Sie höflich wie auch eindringlich, den geplanten Änderungen im Bundesnaturschutzgesetz auf Kosten des Artenschutzes und zugunsten der Windkraftlobby nicht zuzustimmen. Dürfen wir Sie bitten, uns Ihre grundsätzliche Haltung zu den geplanten Änderungen des Bundesnaturschutzgesetzes mitzuteilen.“


ZOLLERN ALB KURIER  |  10.07.2020
LESERBRIEF

Windkraft Winterlingen: Eine fadenscheinige Ausrede

Im Zollernalbkurier vom 7.7.2020 berichtet Volker Schweizer über die jüngste Gemeinderatssitzung der Gemeinde Winterlingen. Mit großer Genugtuung habe ich die Worte von Eugen Seyboldt, Leiter der Holzverkaufsstelle Albstadt gelesen. „Wichtig war Seyboldt aber auch, auf andere Aspekte des Waldes hinzuweisen, auf die Naherholung und den Wasser- und Klimaschutz“. Der Gemeinderat Emil Oswald gab ihm Recht. Die Bürgerinitiativen Bitz und Winterlingen gegen Windkraft wussten schon immer um die Vorzüge des Winterlinger Waldes. Wald ist ebenfalls ein wertvoller Helfer, wenn es um die Speicherung von CO2 geht.
Den Bürgerinitiativen ist es zu verdanken, dass die Naherholung und der Wasser- und Klimaschutz noch gewährleistet sind. Seit Anfang 2016 kämpfen wir gegen das Windräderprojekt im Winterlinger Wald. Ohne unser Engagement stünden bereits 7 riesige, lärmende und gesundheitsgefährdende Windkraftkolosse; jeder Koloss mehr als 235 Meter hoch. Naherholung, Wasser- und Klimaschutz sowie Arten- und Landschaftsschutz und unsere Gesundheit wären buchstäblich unter die Windräder gekommen. Mich schaudert bei diesem Gedanken.
Die Gemeinde Winterlingen befürwortet als Initiator die Errichtung von 7 Windkraftanlagen (WKA) auf gemeindeeigenen Flächen, die im Naturpark Obere Donau liegen. In einem Naturpark haben WKA, insbesondere wenn noch ein Grünzug betroffen ist, nichts verloren. Die Aussage der Gemeinde, man wolle einen wertvollen Beitrag für die Energiewende ermöglichen, halte ich für eine fadenscheinige Ausrede. Für die Energiewende ist das Windräderprojekt wegen Unwirtschaftlichkeit nicht geeignet. Wirtschaftlich kann das Windräderprojekt allenfalls für die Gemeinde Winterlingen als Verpächterin sein, wenn die eingeplanten Pachteinnahmen aus dem Projekt fließen sollten.
Wird die Energiewende vom Rathaus Winterlingen vorgeschoben, um sich über die erhofften Pachteinnahmen zu Lasten von Naherholung, Gesundheit, Wasser- und Klima- sowie Arten- und Landschaftsschutz den Gemeindesäckel zu füllen?


Herbert Bitsch, 72474 Winterlingen


ZOLLERN ALB KURIER  |  03.07.2020

Windkraftgegner aus Bitz und Winterlingen appellieren: „Keine Lizenz zum Töten“
von Volker Schweizer
„Unser Milan-Dichtezentrum zwischen Bitz und Winterlingen darf auf keinen Fall den Begehrlichkeiten der Windindustrielobby geopfert werden“, betont Herbert Bitsch.

Die Windkraftgegner unterstützen die Aktion des bundesweit tätigen Umweltverbandes Naturschutzinitiative (NI). Sie hoffen, dass viele Bürger schriftlich ihren Unmut kundtun.

Die NI ist ein Verein zum Schutz von Landschaften, Wäldern, Wildtieren und Lebensräumen, der, so steht’s auf der Internetseite, politisch unabhängig sei und weder durch Lobbyverbände beeinflusst noch gefördert werde. „Unsere Mitglieder sind engagierte Naturschutzexperten und -schützer, und wir finanzieren uns ausschließlich durch Mitgliedsbeiträge und Spenden von Privatpersonen oder Stiftungen.“ Die Geschäftsstelle befindet sich in Quirnbach im Westerwald.
Nicht mit europäischem Recht vereinbar
Der Sprecher der Windkraftgegner, Herbert Bitsch, hat aus einem Sonderrundbrief der NI erfahren, dass das Bundesnaturschutzgesetz auf massiven Druck der Windindustrielobby geändert und der Artenschutz aufgeweicht werden solle. Die geplante Änderung, die auf eine Art „Lizenz zum Töten“ hinauslaufe, hält der Bundes- und Landesvorsitzende der NI, Harry Neumann, für nicht mit europäischem Recht vereinbar. Man habe daher eine bundesweit renommierte Anwaltskanzlei mit der Erstellung eines Rechtsgutachtens beauftragt. Sollte der Gesetzgeber die Pläne nicht aufgeben, werde die NI den Weg bis zum Europäischen Gerichtshof gehen.

Widerstand per Mausklick
„Die Aktion berührt unsere Seelen“, betont Bitsch, denn auch im Bauantrag für die sieben Anlagen zwischen Bitz und Winterlingen werde ein Antrag auf eine Ausnahmegenehmigung vom Tötungsverbot gestellt. Um gegen die Änderungen anzugehen, fordert die NI dazu auf, sich schriftlich an den jeweiligen Bundestagsabgeordneten zu wenden.
Artenschutz statt Flatterstrom
Herbert Bitsch und seine Mitstreiter machen natürlich mit – auf der Internetseite bbi-wk.de ist unter der Rubrik „Artenschutz statt Flatterstrom“ ein entsprechendes Schreiben verfasst, das mit einem Mausklick zu Thomas Bareiß nach Berlin verschickt werden kann. Der gute alte Postweg ist natürlich auch möglich. Herbert Bitsch:„Unser Abgeordneter freut sich ganz bestimmt über jede Menge Briefe.“

Vor Gericht erfolgreich
Wiederholt hat sich die NI gegen die Windräder auf der Hochalb ausgesprochen. „Da wir diese als nicht genehmigungsfähig erachten, haben wir bereits gegen die vier Ende 2016 genehmigten Anlagen anwaltlich Widerspruch eingelegt und gegen die neue Planung Einwendungen durch eine Anwaltskanzlei erhoben“, stellt Harry Neumann abermals klar. „Zu groß sind die artenschutzrechtlichen Konflikte aufgrund der Rotmilan- und Wespenbussardaufkommen.“ Das Verwaltungsgericht Gießen in Hessen habe vor kurzem auf Antrag der NI entschieden, dass solche Ausnahmen vom Tötungsverbot europarechtswidrig seien.
Kritik am Windatlas
„Die Begehrlichkeiten der Windindustrielobby nehmen immer mehr zu“, ärgert sich Herbert Bitsch, seine Mitstreiter und er würden auch weiterhin mit aller Kraft gegen das wirtschaftlich unsinnige Windräderprojekt vorgehen. Scharf kritisiert Bitsch den neuen Windatlas für Baden-Württemberg, der das Flächenpotenzial für den Ausbau der Windkraft deutlich erhöhe sowie die Neudefinition des Milan-Dichtezentrums zu Lasten des Artenschutzes. Die geplante Beschränkung der Rechte der Bürger und Institutionen, die gegen Windkraft zum Schutz von Gesundheit und Naturschutz vorgehen wollen, hält er für äußerst bedenklich. Das von der Politik vorgeschlagene „Windbürgergeld“, mit dem der Widerstand der Betroffenen gegen die Windkraft abgekauft werden solle, verdient laut Bitsch eher die Bezeichnung „Schildbürgergeld.“

ZOLLERN ALB KURIER  |  19.06.2020

Fazit der Gegner nach Zahlenvergleich: Windkraft in Winterlingen rechnet sich nicht
von Volker Schweizer
Die Fotomontage, die die beiden Bürgerinitiativen erstellt haben, zeigt den Blick von der Gemeinde Bitz aus in Richtung des geplanten Windparks.

Mit Nachdruck kämpfen die Bürgerinitiativen gegen den geplanten Windpark in Winterlingen. Die Gegner wollen ihr Nein mit Zahlen untermauern.
Ob die geplanten sieben Anlagen kommen oder nicht, steht in den Sternen. Vor 2021 wird das Landratsamt keine Entscheidung fällen. Der Kampf der Gegner aus Bitz und Winterlingen geht derweil unvermindert weiter. Sie führen Verstöße gegen den Natur- und Landschaftsschutz, den Artenschutz und den Trinkwasserschutz, die Region als Erdbebengebiet und den Infraschall an. Als weiteren Grund, gegen die Anlagen ins Feld zu ziehen, nennen sie vor allem die Wirtschaftlichkeit. „Die ist nicht gegeben“, betont Herbert Bitsch aus Winterlingen. Er halte es deshalb für undenkbar, dass eine Ausnahmegenehmigung erteilt werde.

Keine Auskünfte bekommen
Zur Überprüfung der Wirtschaftlichkeit wollten er und seine Mitstreiter von der Projektentwicklerin Vortex – Bauherrin ist die Windpark Winterlingen-Alb GmbH & Co. KG – detaillierte Auskünfte. Zahlen wurden mit Verweis auf das Betriebsgeheimnis nicht geliefert. „Die einsichtbaren Bauantragsunterlagen geben zur Wirtschaftlichkeit nichts her“, bedauert Herbert Bitsch. Er verweist aber auf das Genehmigungsverfahren im Jahr 2016. Damals habe das Landratsamt Zweifel an der Wirtschaftlichkeit geäußert und festgestellt, dass das Windgutachten von den Vorgaben für eine Genehmigung abweiche.

Im Mai mit den Prognosen begonnen
Die Bürgerinitiativen wollten von Vortex auch wissen, auf welcher Grundlage die 26.500 Haushalte ermittelt wurden, die angeblich durch die Anlagen versorgt werden sollen. Mit dem Hinweis, dies sei ein Geschäftsgeheimnis, gab es keine Zahlen. Deshalb prognostizieren die Gegner beginnend ab Mai 2020 anhand von amtlich veröffentlichten Daten die Wirtschaftlichkeit selbst. Sie messen ihren Zahlen einen hohen Grad an Wahrscheinlichkeit bei.

Windpark in Winterbach als Vergleich
Als Vergleich nehmen sie den Windpark in Winterbach der Energie Baden-Württemberg (EnBW), der in den Medien immer wieder als Vorzeigeprojekt bezeichnet wird. Dort stehen drei Anlagen. Die EnBW veröffentlicht laufend deren tatsächliche Leistung. Durch den Vergleich mit der Nennleistung steht der Auslastungsgrad fest.

Wert hat nicht überrascht
„Die Windleistungsdichte haben wir dem aktuellen Windatlas für Baden-Württemberg entnommen und für die drei Anlagen standortgenau mit 233,75 Watt pro Quadratmeter im Durchschnitt errechnet“, erläutert Herbert Bitsch.
Und weiter: „Aus den Bauantragsunterlagen für die sieben Anlagen zwischen Bitz und Winterlingen ersehen wir die Nennleistung und die Standorte. Die standortgenaue Ermittlung der Windleistungsdichte ergibt 150,90 Watt pro Quadratmeter im Durchschnitt. Der Wert hat uns nicht überrascht, da wir wissen, dass hier einfach nicht genügend Wind vorhanden ist. Für das Umweltministerium Baden-Württemberg scheinen übrigens nur Standorte mit einer Windleistungsdichte ab 215 Watt pro Quadratmeter wirtschaftlich zu sein. Gegenüber dem Vergleichsobjekt ist die Nennleistung höher, wobei die Windleistungsdichte geringer ist und nur rund 65 Prozent beträgt.“

Geringer Auslastungsgrad
Je Haushalt setzen die beiden Bürgerinitiativen 3500 Kilowattstunden an. Bei den weiteren Berechnungen – Nennleistung, Erzeugung in Megawattstunden, Auslastungsgrad und Zahl der Haushalte (26 500) – orientieren sie sich an den Vorgaben und Begriffen von Vortex. Die erste Prognose für Mai 2020 ergibt einen Auslastungsgrad mit nur 8,4 Prozent bei 6589 Haushalten gegenüber 26 500 laut Vortex. Bei den Haushalten handelt es sich um eine reine Rechengröße. Der von der Windkraft produzierte Flatterstrom könne keinen einzigen Haushalt an 365 Tagen rund um die Uhr versorgen, lautet ihr Fazit. Ihre Prognose stellen die Windkraftgegner künftig monatlich auf ihre Internetseite bbi-wk.de. Herbert Bitsch: „Wir wollen damit ein und allemal die Behauptung widerlegen, die sieben Anlagen würden einen wichtigen Beitrag zur Energiewende leisten.“


ZOLLERN ALB KURIER  |  13.06.2020
LESERBRIEF

Die Zeche zahlt immer der Bürger

Strom wird teurer. Das kennen wir Stromkunden nun schon zu genüge. Neu ist aber, dass die Bundesregierung jetzt den Schuldigen ausgemacht hat. CORONA – wie könnte es anders sein – muss für die Verteuerung herhalten. Der Koalitionsausschuss kommt nämlich am 03.06.2020 zu dem Ergebnis, dass die Umlage für Erneuerbare Energien im Jahr 2021 stark anzusteigen droht. Mit einer Erhöhung um 25 Prozent rechnet das Energiewirtschaftliche Institut (EWI) an der Kölner Universität.
Die Erhöhung wird von der Politik CORONA in die Schuhe geschoben, weil die Wirtschaftsleistung und damit der Stromverbrauch zurückgegangen sind. Deswegen müsste aber die EEG-Umlage noch lange nicht steigen.
Der durch Wind und Sonne zufällig und nicht planbar erzeugte Strom, der auch als Flatterstrom oder Fakepower bezeichnet wird, ist für die Erhöhung ursächlich. Wenn die Wirtschaft Energiebedarf hat, scheint häufig keine Sonne oder es weht nicht ausreichend Wind. Wenn die Wirtschaft einen geringen Energiebedarf hat, scheint die Sonne und der Wind weht.  Diese Flatterstromerzeugung, die vorrangig in das Stromnetz eingespeist wird, droht das Stromnetz zu überlasten, wenn kein Stromabnehmer gefunden wird.  Wenn nun der Börsenstrompreis im Keller ist, muss der überschüssige Strom fast verschenkt werden. Nicht selten muss man sogar noch etwas dafür zahlen, damit der Strom überhaupt abgenommen wird.
Die EnBW Energie Baden-Württemberg bestätigt auf Nachfrage, dass es am 24.05.2020 bei sonnigem und windigem Wetter eine hohe Stromproduktion aus EEG-Anlagen gab. Das Stromüberangebot führte zu negativen Börsenstrompreisen. Daher wurden die Windkraftanlagen in Winterbach (Goldboden) abgeschaltet.  Da bei den erneuerbaren Energien in diesem Fall auch nicht produzierter Strom vergütet wird, ist der Stillstand für die EnBW kein Desaster.
So funktioniert das EEG-System schon immer und beschert uns die höchsten Strompreise. Die laufenden Strompreiserhöhungen gehören einfach zum EEG-System. Es ist eine tickende Zeitbombe. Die Börsenstrompreise fallen, die Umlage zur Förderung erneuerbarer Energien steigt. Mit CORONA hat das aber rein gar nichts zu tun. Flatterstrom bzw. Fakepower sind ursächlich.
Wenn der Staat jetzt eingreift, weil die Politiker die von den EWI-Leuten genannte Erhöhung der EEG-Umlage um 25 Prozent als Alarmsignal begreifen, dann ist das mal ein Anfang. Aus diesem Grund weitere Erhöhungen der EEG-Umlage aus der Staatskasse zu bezahlen, ist das zwar löblich, aber das „Hin- und Her-Geschiebe“ dieser Kosten ist eine glatte Bankrotterklärung an das EEG-System. Letztendlich zahlt die Zeche immer der Bürger.  
Der Intelligenznotstand der Verantwortlichen scheint hier vor dem Klimanotstand zu kapitulieren.


Herbert Bitsch, 72474 Winterlingen


ZOLLERN ALB KURIER  |  06.06.2020
LESERBRIEF

Und die Moral von der Geschicht': Traue den Halbwahrheiten der Politiker nicht !

Am 20.05.2020 fand mit 154 Video-Konferenzteilnehmern der Windbranchentag Baden-Württemberg statt. An der Podiumsdiskussion beteiligten sich unter anderem der Vorsitzende des Bundesverbands WindEnergie Baden-Württemberg, die Präsidentin des Bundesverbands Erneuer-bare Energien und unser Umweltminister Franz Untersteller. Seinem Redebeitrag habe ich Folgen-des entnommen. 
F. Untersteller ist dankbar, dass Baden-Württemberg an den alten Abstandsregeln mit 700 bzw. 450 Metern von Windkraftanlagen zur Wohnbebauung nichts ändern muss. Er stellt fest, dass Baden-Württemberg ab Einführung des Ausschreibungsverfahrens für Windkraftanlagen seit 2017 „durch den Rost fällt“. Da er das nicht hinnehmen will, plädiert er schon seit längerer Zeit dafür, unrentable Windkraftanlagen in windschwachen Lagen (Beispiel Baden-Württemberg) durch höhere Vergütungen zu subventionieren. F. Untersteller hat Landschaftsarchitektur studiert. Hätte er Betriebs-wirtschaft studiert, wüsste er, dass sein Vorschlag völliger Unsinn ist. 
Die immissionsschutzrechtlichen Verfahren will er beschleunigen und das Widerspruchsverfahren eventuell komplett streichen: „So wie bisher kann es nicht weitergehen“ – „oder eine Instanz ganz rausnehmen“. Die Rechte der Bürger sollen also eingeschränkt werden. Die Politik sollte nicht da-von ausgehen, dass das, was die Bürger in Zeiten von CORONA an Einschränkungen noch akzeptieren, auch dann hinnehmen, wenn es um die Windkraft geht. 
Das Erneuerbare Energiesetz (EEG) – so F. Untersteller – werde nur noch von fünf Leuten in Deutschland verstanden; er jedenfalls verstehe es nicht mehr. Da F. Untersteller bei der nächsten Landtagswahl nicht mehr kandidieren will, kann er sicher mit diesem Defizit leben. 
F. Untersteller bittet die Windkraftprojektierer, die Hinweise zum Artenschutz stärker zu beachten. Er hat wohl verstanden, dass gegen viele Windkraftprojekte wegen fehlerhafter Artenschutzgutachten erfolgreich bei Gericht geklagt wird. Bürgerinitiativen und Naturschutzverbände haben schon immer die vielfach schlampig erstellten Artenschutzgutachten bemängelt. Genehmigungen wurden dennoch erteilt.
 „Die Zahl der Rotmilane habe sich während seiner Dienstzeit verdoppelt“ so F. Untersteller. Diese Halbwahrheit genügt ihm, den Schutz des Rotmilans nochmals erheblich zu verschlechtern und den Schwellenwert für ein Milan-Dichtezentrum von bisher vier auf nunmehr sieben Revierpaare zu erhöhen. 
Die volle Wahrheit ist, dass der Rotmilan nicht „häufig“ geworden ist. Die gefährdete und regional schon ausgestorbene Population Europas hat sich erholt. In Gebieten, in denen die Windkraft be-reits stark ausgebaut ist, nehmen die Bestände ab. Baden-Württemberg stellt mit seinen derzeit wohl überwiegend gesunden Populationen damit die Quellpopulation für Teilregionen mit instabi-len und gefährdeten Vorkommen. Eine intakte Quellpopulation ist für den Artenschutz unerlässlich.
Und die Moral von der Geschicht‘: Traue den Halbwahrheiten der Politiker nicht!

Herbert Bitsch, 72474 Winterlingen


Bitzer Bote  |  04.06.2020

Wir haben schon mehrfach berichtet, dass wir den geplanten Windkraftanlagen wegen zu geringer Windhöffigkeit die Wirtschaftlichkeit absprechen und daher beim Landratsamt um Einsichtnahme in das Windgutachten ersuchten. Abgelehnt! Auch die lokale Presse hat gefragt, warum das Wind-gutachten nicht allgemein zugänglich sei. In der Teilgenehmigung des Landratsamtes vom 9. Dezember 2016 für vier Windkraftanlagen (WEA) steht zur Wirtschaftlichkeit unter anderem Folgen-des: 
„Die Auswertung des Windatlas Baden-Württemberg ergibt für die geplanten Standorte Windgeschwindigkeiten von 5,5 – 5,75 m/sec in 140m Höhe bzw. knapp den Referenzertrag von 60%.“ Es gibt ein Fachgutachten, das nicht den Vorgaben der TR6 entspricht, weil die Messdauer von 6 Monaten zu gering ist. Vorgesehen ist eine Messdauer von 12 Monaten. „Dieser Aspekt wird kritisch für den Standort gesehen, da die Windgeschwindigkeiten aus dem Windatlas prinzipiell die Grundlage für Anlagenplanungen darstellen und hier grenzwertig für einen wirtschaftlichen Betrieb wären. Dieses Gutachten nennt auch einen Unsicherheitsfaktor von 7,35%. Legt man diesen Wert zu Grunde würden die geplanten Anlagen an der Schwelle der Wirtschaftlichkeit liegen und diese möglicherweise sogar unterschreiten“. Irgendwie gelingt es den Gutachtern dann doch noch, knapp die Schwelle des EEG-Referenzertrags von 60% zu überschreiten.
Im Mai 2019 wurde ein neuer Windatlas vorgestellt. Der im bisherigen Windatlas verwendete Parameter „Mittlere Windgeschwindigkeit“ wurde durch die „Mittlere gekappte Windleistungsdichte“ ersetzt. Was wollte man mit dem neuen Windatlas erreichen? Das Flächenpotential für die Wind-kraft sollte massiv aufgestockt werden. Daher wurden die Daten im neuen Windatlas „schönge-rechnet“, wie die Experten der Vernunftkraft Baden-Württemberg festgestellt haben. Auch dar-über haben wir und die Presse bereits berichtet. 
Erfreulich an dem neuen Windatlas ist aber, dass genau für den Bereich der geplanten Windkraft-anlagen zwischen Winterlingen und Bitz eine Windausbeute ausgewiesen wird, die weit unterhalb der Schwelle der Wirtschaftlichkeit liegt. Auch dem LRA ist der neue Windatlas bekannt. Spätestens jetzt hätte es hellhörig werden und das bisher schon mit Zweifeln behaftete Fachgutachten erneut unter die Lupe nehmen müssen. Daten von Messstationen sind auch für das LRA abrufbar.
Vernunftkraft BW hat 743 Windkraftanlagen untersucht und festgestellt, dass die meisten in Ba-den-Württemberg installierten Anlagen unter 2.000 Volllaststunden oder unterhalb von 22,8% Auslastungsgrad laufen. Keine der Anlagen hätte unter dem Gesichtspunkt der Wirtschaftlichkeit genehmigt werden dürfen. Es zeigt sich, dass die zu optimistischen Prognosen der Windkraftbetreiber von der Realität eingeholt wurden.  
Die Besonderheit der Wirtschaftlichkeit bei den Windkraftanlagen zwischen Winterlingen und Bitz liegt darin, dass die Anlagen in einem Grünzug entstehen sollen und der Natur- und Landschaftsschutz betroffen ist. Windkraftanlagen sind in einem Grünzug absolut tabu. Nur wenn die Wirtschaftlichkeit nachgewiesen wird, kann eine Genehmigung erteilt werden, wenn das öffentliche Interesse überwiegt. Hätten die 4 WEA vom LRA überhaupt genehmigt werden dürfen?
Da das LRA den Windkraftprojektierer bei den Artenschutzgutachten nacharbeiten lässt, sollte auch beim Windgutachten auf TR6-konforme Windmessungen bestanden werden, um die berechtigten Zweifel zu beseitigen. 
Wir wissen auch, warum wir das Windgutachten nicht einsehen dürfen. Unsere Experten würden das Gutachten zerpflücken und von der angeblichen Wirtschaftlichkeit bliebe nichts mehr übrig.

ZOLLERN ALB KURIER  |  24.11.2019
Winterlingen








Quelle:  ZOLLERN-ALB-KURIER; Artikel vom 16.03.2019

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