ZOLLERN ALB KURIER | 26.09.2020
LESERBRIEF
Landratsamt entscheidet klug
Mit großem Interesse und nicht ohne Staunen habe ich im Zollernalbkurier vom 19. September 2020 die Bekanntgabe des Landratsamts (LRA) Zollernalbkreis zur geplanten Errichtung und Betrieb von 10 Windenergieanlagen (WEA) auf der Gemarkung 72393 Burladingen gelesen. Für das Vorhaben der EnBW Windkraftprojekte fordert das LRA eine Umweltverträglichkeitsprüfung.
Am 26. September 2020 war im Zollernalbkurier zu lesen: „Bis die ersten Windanlagen in Burladingen errichtet werden, kann es noch dauern. Sofern der Bauantrag die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) überhaupt besteht. Die EnBW war zunächst davon ausgegangen, dass der Bauantrag in einem einfachen Verfahren durchgeht“.
Die EnBW hat wohl beim Bauantrag für die 10 WEA darauf vertraut, dass dieser einfach vom LRA durchgewunken und genehmigt wird. Das war in der Vergangenheit durchaus gängige Praxis. Um einer UVP-Pflicht zu entgehen, tricksen die Windkraftbetreiber gerne. Sie stückeln die geplanten WEA in kleine Einheiten und beantragen dann die Genehmigung; nicht selten für eine einzelne WEA.
Das LRA konnte bei seiner Entscheidung zur UVP-Pflicht sicher auf seine gemachten Erfahrungen in
Sachen Windräderprojekt Winterlingen zurückgreifen. Die Begründung des LRA und meine 32 Seiten umfassenden Einwendungen gegen die zwischen Winterlingen und Bitz geplanten 7 WEA liegen dicht beieinander.
Das LRA erwähnt beispielsweise ein großes Habitatpotenzial für das Vorkommen von Tier- und Vogelarten (z.B. Milan), die Verkarstung und die Gefahr für das Grundwasser und die Trinkwassernutzung (Wasserschutzzone), die Beeinträchtigung der Vielfalt, Eigenart und Schönheit des Landschaftsbildes und die natürliche Erholungseignung, den möglichen Verlust der Landschaftsqualität und Herabsetzung des ansonsten positiven Landschaftsbildes und erwartet erhebliche Beeinträchtigungen für die Schutzgüter Mensch/menschliche Gesundheit (z.B. Lärm), Tiere/Pflanzen/biologische Vielfalt, Wasser und Landschaft.
Bis zu 500.000 Euro Jahrespacht sei denkbar, so der Zollernalbkurier. Wenn so viel Geld im Spiel ist, müssen wir uns über die hohen Strompreise nicht wundern. Wir müssen uns daher auch nicht über die Qualität der Gutachten wundern, die von den Windkraftbetreibern den Behörden vorgelegt werden. BUND, LNV und NABU haben in der Pressekonferenz vom 7. September 2017 über erhebliche Qualitätsmängel bei Windenergie-Gutachten berichtet. In allen Fällen hätte die Genehmigung nicht erteilt werden dürfen.
Vor diesem Hintergrund und aufgrund meiner Erfahrungen beim Windräderprojekt Winterlingen wäre Burladingen gut beraten, eigene Gutachten in Auftrag zu geben.
Die überaus kluge und lobenswerte Entscheidung des LRA zur UVP-Pflicht findet meine volle Zustimmung.
Herbert Bitsch, 72474 Winterlingen
ZOLLERN ALB KURIER | 05.09.2020
Initiativen aus Bitz und Winterlingen kontern:
Windräder sind keine Infrastruktur
von Holger Much
Herbert Bitsch mit seiner Forderung an Ministerpräsident Kretschmann.
Die Windkraftgegner aus Bitz und Winterlingen wenden sich zusammen mit dem Umweltverband Naturschutzinitiative gegen ein geplantes Investitionsbeschleunigungsgesetz. Mit ihm sollen Windkraftanlagen künftig als „Infrastrukturprojekte“ eingeordnet werden, was, so prangern die Windkraftgegner an, weitreichende negative Folgen hätte. Nun soll der Landesvater Post bekommen.
Die Windkraftgegner aus Bitz und Winterlingen unterstützen die neue Aktion des Umweltverbandes Naturschutzinitiative (NI), die sich gegen das geplantes Investitionsbeschleunigungsgesetz wendet. Wie bei der Aktion vom 3. Juli hoffen sie auf die Unterstützung der Bürger.
Das neue Gesetz würde Bürgerrechte aushebeln
Mit diesem Investitionsbeschleunigungsgesetz sollen Windkraftanlagen als „Infrastrukturprojekte“ eingeordnet werden können. Damit, argumentieren die Gegner, wären Ausnahmen vom Tötungsverbot des Paragrafen 45 des Bundesnaturschutzgesetzes möglich. Gleichzeitig, prangert die Naturschutzinitiative an, sollen mit diesem Gesetz die Rechte von Bürgern und Verbänden beschnitten sowie die Rechtsmittel gegen Windkraftanlagen eingeschränkt werden.
Mitglieder der Bürgerinitiativen sind entsetzt über Dreistigkeit
„Wir sind entsetzt, mit welcher Dreistigkeit hier von der Politik vorgegangen wird“, sagt Herbert Bitsch, Sprecher der Windkraftgegner in Bitz und Winterlingen: „Nur drei Tage hatten die Verbände Zeit, um zum Gesetzentwurf Stellung zu beziehen. Seit Jahrzehnten bestehender Rechtsschutz soll durch Änderungen in der Verwaltungsgerichtsordnung und im Gerichtsverfassungsgesetz eingeschränkt werden. Hat die Politik Angst vor der Demokratie?“
„Windräder sind keine Infrastrukturprojekte“
Die Rechte der Bürger dürfen, so fordern die Bürgerinitiativen, weder beschränkt werden noch darf es zu einer Aufweichung des Tötungsverbotes nach dem Bundesnaturschutzgesetz kommen. „Windräder sind keine Infrastrukturprojekte – auch wenn das die Windkraftlobby mit Nachdruck fordert. Dem Gesetzentwurf darf in dieser Form nicht zugestimmt werden.“ „Artenschutzrechtliche Ausnahmen vom Tötungsverbot bei Windkraftanlagen“, so argumentiert Harry Neumann, Bundes- und Landesvorsitzender der Naturschutzinitiative, „verstoßen gegen europäisches Naturschutzrecht.“
Gutachten an Bundestagsmitglieder geschickt
„Die windkraftbedingte Tötung europäischer Vögel darf derzeit aus unionsrechtlichen Gründen nicht zugelassen werden“, so das Ergebnis eines von der Naturschutzinitiative beauftragten Rechtsgutachtens von Prof. Dr. Gellermann. Man habe, informiert die Naturschutzinitiative weiter, das Gutachten an alle Mitglieder des Bundestages, an die Bundesregierung, die Bundesumweltministerin sowie die Umweltministerkonferenz aller Bundesländer versandt mit der Bitte, dem Investitionsbeschleunigungsgesetz in dieser Form nicht zuzustimmen.
Die Genehmigung ist rechtswidrig
Die Naturschutzinitiative will eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes, um Rechtssicherheit zu erlangen: „Im Februar 2020 hatte das Verwaltungsgericht Gießen in Hessen aufgrund unserer Klage zu einem genehmigten Windpark klargestellt, dass die erteilten Ausnahmen vom Tötungsverbot europarechtswidrig und die Genehmigung daher rechtswidrig erteilt worden sei“, so Harry Neumann.
„Wir schließen uns auch dieser Aktion an“
Im Rundbrief „Protest ist angesagt“ fordert die NI alle Bürger auf, bei den Bundestagsabgeordneten gegen den Entwurf des Investitionsbeschleunigungsgesetzes zu protestieren. Herbert Bitsch, Sprecher der Windkraftgegner: „Wir schließen uns auch dieser Aktion an. Im Juli baten die Windkraftgegner, den Bundestagsabgeordneten Thomas Bareiß zu kontaktieren. Nun rufen die Bürgerinitiativen Bitzer BBI-WK und Winterlinger IGFR die Bürger dazu auf, sich auch in dieser Sache zu engagieren.
Aufruf an die Bürger, dem Landesvater zu schreiben
„Jetzt“, sagt Herbert Bitsch, Sprecher der Windkraftgegner aus Winterlingen und Bitz, „ist unser Ministerpräsident Winfried Kretschmann gefordert. Auf der Internetseite bbi-wk.de ist unter der Rubrik „Herr Ministerpräsident Winfried Kretschmann – so nicht – Windräder sind keine Infrastrukturprojekte“ ein Schreiben verfasst, das an Winfried Kretschmann versandt werden kann. „Er wird sich bestimmt über jede Menge Post freuen“, so Herbert Bitsch.
Engagement seit fünf Jahren
Seit knapp fünf Jahren wenden sich Bitzer und Winterlinger Bürger mit den Initiativen Bitzer BBI-WK (Bürgerinitiative gegen Windkraft) und Winterlinger IGFR (Interessengemeinschaft Fachberg-Riedern) gegen den Bau einer Windkraftanlage im Wald zwischen Bitz und Winterlingen. Mehrere Argumente werden gegen den Bau der sieben, knapp 239 Meter hohen Windräder angeführt: Gesundheitsgefährdung durch Infraschall, Eisabwurf und Schattenschlag, Gefährdung des Grund- und Trinkwassers, Rodung, Landschaftsverbrauch, Klimabelastung und gegen Ausnahmen vom Tötungsverbot des Bundesnaturschutzgesetzes. Weitere Informationen gibt’s auf: naturschutz-initiative.de und bbi-wk.de
ZOLLERN ALB KURIER | 28.08.2020
LESERBRIEF
Nur Spendenaufruf hat gefehlt
Die Südwestpresse berichtet am 25.08.2020 fast zu Tränen rührend über den Windkraftbetreiber Frank Hummel. Gefehlt hat nur noch ein Spendenaufruf für den zu verarmenden Windkraftbetreiber. Laut Hummel hat der Windpark die Erwartungen an die Leistung nicht ganz erfüllt hat. Das ist klar: es liegt an unserem windschwachen Ländle. Das Projekt ist trotzdem wirtschaftlich besser gelaufen, weil sich die Förderbedingungen verbessert haben. Hummel hat einfach höhere Vergütungen als Subvention erhalten. Das Geld dafür wurde uns Stromkunden aus der Tasche gezogen.
Hummel wusste zum Zeitpunkt seiner Investition, dass die Förderung nach 20 Jahren ausläuft. Jetzt fängt das Geheule in der Windkraftbranche an, weil man natürlich über die 20 Jahre hinaus weiterhin subventioniert werden will. Hummel bekommt derzeit 8,1 Cent je produzierter Kilowattstunde vergütet. Auf dem freien Markt bekäme er aber nur 3 Cent. Damit ginge die Rendite ins Minus.
Bei den erneuerbaren Energien stand und steht niemals eine gesicherte Stromversorgung im Vordergrund. Es fand und findet eine Geldumverteilung vom Stromverbraucher zum Windkraftbetreiber statt, also ein Geldtransfer von unten nach oben. Es wundert nicht, dass die Windkraftlobby ein reformiertes Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) zu ihren Gunsten reklamiert Die bisher subventionierte Geldquelle soll weiterhin sprudeln.
Hummel bemängelt, er habe trotz gewonnenem Gerichtsverfahren noch keine Baugenehmigung für die Windräder am Schloss Lichtenstein. Er hat die Gerichtsverfahren nach meiner Überzeugung nur deshalb gewonnen, weil die Verwaltungsgerichte in Baden-Württemberg in Sachen Windkraft der Linie der grünen Landesregierung folgen. Ganz anders in Bayern. Hier hat der Verwaltungsgerichtshof München am 22.05.2020 den Schutz der natürlichen Eigenart der Landschaft anerkannt und der Errichtung von außergewöhnlich hohen und weithin sichtbaren Windkraftanlagen eine Absage erteilt.
Windkraft als Energieträger benötigt laufend Backup-Systeme, trägt nichts zu einer dauerhaften Energieversorgung bei, muss subventioniert werden und beschert uns die höchsten Stromkosten, verletzt Natur- und Artenschutz aufs Gröbste, verspargelt unser Land, formt es zu einer Industrielandschaft, benachteiligt die Landbevölkerung, weil es in Städten keine Windräder gibt und gefährdet unsere Gesundheit durch Infraschall.
Michael Fuchs, stv. Vors. CDU/CSU Bundestagsfraktion am 21.05.2016 in der Rhein-Zeitung: „Viele Lobbyisten laufen in Berlin rum, die sich in einer Weise und mit einer Brutalität, wie ich sie in keinem anderen Fall erlebt habe, für Windenergie und Solarenergie einsetzen. Aber oft ist das nichts anderes als persönlicher Nutzen und hat nichts mit der Energiewende zu tun, sondern mit Geldverdienen“.
Herbert Bitsch, 72474 Winterlingen
ZOLLERN ALB KURIER | 17.08.2020
Bareiß soll klare Kante zeigen
Windkraftgegner aus Winterlingen und Bitz wenden sich mit einem offenen Brief an den Bundestagsabgeordneten.
Winterlingen.
Die Gegner der Windkraftanlage zwischen Winterlingen und Bitz haben einen offenen Brief an den Bundestagsabgeordneten Thomas Bareiß geschrieben. In dem Brief vom 13. August heißt es: „Die Interessengemeinschaft Fachberg-Riedern IGFR und die Bitzer Bürgerinitiative Windkraft BBI-WK treten an, um das im Wald zwischen Winterlingen und Bitz geplante Windräderprojekt zu verhindern. Sie werden
sicher die eine oder andere Berichterstattung über uns in der örtlichen Presse zur Kenntnis genommen
haben.
Wir setzen voraus, dass die Berichterstattung im Zollernalbkurier vom 3. Juli „Artenschutz statt Flatterstrom“ bekannt ist. Über die geplanten Änderungen im Bundesnaturschutzgesetz wurde berichtet. Wir verstehen nicht und können deshalb auch nicht hinnehmen, dass die geplanten Änderungen des Naturschutzes als Gesetz verabschiedet werden sollen. Die Leser wurden von uns gebeten, sich in dieser Sache an Sie zu wenden. (...) Wir haben eine Vielzahl von Bestätigungen sowohl per E-Mail wie auch über
den Versand von Schreiben erhalten.
Aktivisten warten auf Antwort
Der Mitinitiator Herbert Bitsch aus Winterlingen hat Sie am 4. Juli angeschrieben und noch keine Antwort erhalten. Daher wenden wir uns mit diesem offenen Brief an Sie, da uns der Artenschutz sehr am Herzen liegt. Unsere Erfahrungen in Sachen Windkraft lassen sich in wenige Worte fassen. Die Windkraftlobby fordert, die Politik liefert. Wir sehen, dass die Politik zum Handlanger und verlängerten Arm der Windkraftlobby wird. Um solche Anlagen genehmigen zu können, opfern die Behörden Naturschutzgebiete. Mit fraglichen Begründungen werden Befreiungen erteilt.
Keine Lizenz zum Töten
Damit sind aber die Begehrlichkeiten der Windkraftlobby noch nicht befriedigt. Der Artenschutz muss zu Gunsten der Windkraft weiter eingeschränkt werden. Es darf keine Lizenz zum Töten ausgestellt werden.
Da Sie sicher mit der Materie bestens vertraut sind, ersparen wir uns weitere Ausführungen. Wir bitten Sie höflich wie auch eindringlich, den geplanten Änderungen im Bundesnaturschutzgesetz auf Kosten des Artenschutzes und zugunsten der Windkraftlobby nicht zuzustimmen. Dürfen wir Sie bitten, uns Ihre grundsätzliche Haltung zu den geplanten Änderungen des Bundesnaturschutzgesetzes mitzuteilen.“
ZOLLERN ALB KURIER | 10.07.2020
LESERBRIEF
Windkraft Winterlingen: Eine fadenscheinige Ausrede
Im Zollernalbkurier vom 7.7.2020 berichtet Volker Schweizer über die jüngste Gemeinderatssitzung der Gemeinde Winterlingen. Mit großer Genugtuung habe ich die Worte von Eugen Seyboldt, Leiter der Holzverkaufsstelle Albstadt gelesen. „Wichtig war Seyboldt aber auch, auf andere Aspekte des Waldes hinzuweisen, auf die Naherholung und den Wasser- und Klimaschutz“. Der Gemeinderat Emil Oswald gab ihm Recht. Die Bürgerinitiativen Bitz und Winterlingen gegen Windkraft wussten schon immer um die Vorzüge des Winterlinger Waldes. Wald ist ebenfalls ein wertvoller Helfer, wenn es um die Speicherung von CO2 geht.
Den Bürgerinitiativen ist es zu verdanken, dass die Naherholung und der Wasser- und Klimaschutz noch gewährleistet sind. Seit Anfang 2016 kämpfen wir gegen das Windräderprojekt im Winterlinger Wald. Ohne unser Engagement stünden bereits 7 riesige, lärmende und gesundheitsgefährdende Windkraftkolosse; jeder Koloss mehr als 235 Meter hoch. Naherholung, Wasser- und Klimaschutz sowie Arten- und Landschaftsschutz und unsere Gesundheit wären buchstäblich unter die Windräder gekommen. Mich schaudert bei diesem Gedanken.
Die Gemeinde Winterlingen befürwortet als Initiator die Errichtung von 7 Windkraftanlagen (WKA) auf gemeindeeigenen Flächen, die im Naturpark Obere Donau liegen. In einem Naturpark haben WKA, insbesondere wenn noch ein Grünzug betroffen ist, nichts verloren. Die Aussage der Gemeinde, man wolle einen wertvollen Beitrag für die Energiewende ermöglichen, halte ich für eine fadenscheinige Ausrede. Für die Energiewende ist das Windräderprojekt wegen Unwirtschaftlichkeit nicht geeignet. Wirtschaftlich kann das Windräderprojekt allenfalls für die Gemeinde Winterlingen als Verpächterin sein, wenn die eingeplanten Pachteinnahmen aus dem Projekt fließen sollten.
Wird die Energiewende vom Rathaus Winterlingen vorgeschoben, um sich über die erhofften Pachteinnahmen zu Lasten von Naherholung, Gesundheit, Wasser- und Klima- sowie Arten- und Landschaftsschutz den Gemeindesäckel zu füllen?
Herbert Bitsch, 72474 Winterlingen
ZOLLERN ALB KURIER | 03.07.2020
Windkraftgegner aus Bitz und Winterlingen appellieren: „Keine Lizenz zum Töten“
von Volker Schweizer
„Unser Milan-Dichtezentrum zwischen Bitz und Winterlingen darf auf keinen Fall den Begehrlichkeiten der Windindustrielobby geopfert werden“, betont Herbert Bitsch.
Die Windkraftgegner unterstützen die Aktion des bundesweit tätigen Umweltverbandes Naturschutzinitiative (NI). Sie hoffen, dass viele Bürger schriftlich ihren Unmut kundtun.
Die NI ist ein Verein zum Schutz von Landschaften, Wäldern, Wildtieren und Lebensräumen, der, so steht’s auf der Internetseite, politisch unabhängig sei und weder durch Lobbyverbände beeinflusst noch gefördert werde. „Unsere Mitglieder sind engagierte Naturschutzexperten und -schützer, und wir finanzieren uns ausschließlich durch Mitgliedsbeiträge und Spenden von Privatpersonen oder Stiftungen.“ Die Geschäftsstelle befindet sich in Quirnbach im Westerwald.
Nicht mit europäischem Recht vereinbar
Der Sprecher der Windkraftgegner, Herbert Bitsch, hat aus einem Sonderrundbrief der NI erfahren, dass das Bundesnaturschutzgesetz auf massiven Druck der Windindustrielobby geändert und der Artenschutz aufgeweicht werden solle. Die geplante Änderung, die auf eine Art „Lizenz zum Töten“ hinauslaufe, hält der Bundes- und Landesvorsitzende der NI, Harry Neumann, für nicht mit europäischem Recht vereinbar. Man habe daher eine bundesweit renommierte Anwaltskanzlei mit der Erstellung eines Rechtsgutachtens beauftragt. Sollte der Gesetzgeber die Pläne nicht aufgeben, werde die NI den Weg bis zum Europäischen Gerichtshof gehen.
Widerstand per Mausklick
„Die Aktion berührt unsere Seelen“, betont Bitsch, denn auch im Bauantrag für die sieben Anlagen zwischen Bitz und Winterlingen werde ein Antrag auf eine Ausnahmegenehmigung vom Tötungsverbot gestellt. Um gegen die Änderungen anzugehen, fordert die NI dazu auf, sich schriftlich an den jeweiligen Bundestagsabgeordneten zu wenden.
Artenschutz statt Flatterstrom
Herbert Bitsch und seine Mitstreiter machen natürlich mit – auf der Internetseite bbi-wk.de ist unter der Rubrik „Artenschutz statt Flatterstrom“ ein entsprechendes Schreiben verfasst, das mit einem Mausklick zu Thomas Bareiß nach Berlin verschickt werden kann. Der gute alte Postweg ist natürlich auch möglich. Herbert Bitsch:„Unser Abgeordneter freut sich ganz bestimmt über jede Menge Briefe.“
Vor Gericht erfolgreich
Wiederholt hat sich die NI gegen die Windräder auf der Hochalb ausgesprochen. „Da wir diese als nicht genehmigungsfähig erachten, haben wir bereits gegen die vier Ende 2016 genehmigten Anlagen anwaltlich Widerspruch eingelegt und gegen die neue Planung Einwendungen durch eine Anwaltskanzlei erhoben“, stellt Harry Neumann abermals klar. „Zu groß sind die artenschutzrechtlichen Konflikte aufgrund der Rotmilan- und Wespenbussardaufkommen.“ Das Verwaltungsgericht Gießen in Hessen habe vor kurzem auf Antrag der NI entschieden, dass solche Ausnahmen vom Tötungsverbot europarechtswidrig seien.
Kritik am Windatlas
„Die Begehrlichkeiten der Windindustrielobby nehmen immer mehr zu“, ärgert sich Herbert Bitsch, seine Mitstreiter und er würden auch weiterhin mit aller Kraft gegen das wirtschaftlich unsinnige Windräderprojekt vorgehen. Scharf kritisiert Bitsch den neuen Windatlas für Baden-Württemberg, der das Flächenpotenzial für den Ausbau der Windkraft deutlich erhöhe sowie die Neudefinition des Milan-Dichtezentrums zu Lasten des Artenschutzes. Die geplante Beschränkung der Rechte der Bürger und Institutionen, die gegen Windkraft zum Schutz von Gesundheit und Naturschutz vorgehen wollen, hält er für äußerst bedenklich. Das von der Politik vorgeschlagene „Windbürgergeld“, mit dem der Widerstand der Betroffenen gegen die Windkraft abgekauft werden solle, verdient laut Bitsch eher die Bezeichnung „Schildbürgergeld.“
ZOLLERN ALB KURIER | 19.06.2020
Fazit der Gegner nach Zahlenvergleich: Windkraft in Winterlingen rechnet sich nicht
von Volker Schweizer
Die Fotomontage, die die beiden Bürgerinitiativen erstellt haben, zeigt den Blick von der Gemeinde Bitz aus in Richtung des geplanten Windparks.
Mit Nachdruck kämpfen die Bürgerinitiativen gegen den geplanten Windpark in Winterlingen. Die Gegner wollen ihr Nein mit Zahlen untermauern.
Ob die geplanten sieben Anlagen kommen oder nicht, steht in den Sternen. Vor 2021 wird das Landratsamt keine Entscheidung fällen. Der Kampf der Gegner aus Bitz und Winterlingen geht derweil unvermindert weiter. Sie führen Verstöße gegen den Natur- und Landschaftsschutz, den Artenschutz und den Trinkwasserschutz, die Region als Erdbebengebiet und den Infraschall an. Als weiteren Grund, gegen die Anlagen ins Feld zu ziehen, nennen sie vor allem die Wirtschaftlichkeit. „Die ist nicht gegeben“, betont Herbert Bitsch aus Winterlingen. Er halte es deshalb für undenkbar, dass eine Ausnahmegenehmigung erteilt werde.
Keine Auskünfte bekommen
Zur Überprüfung der Wirtschaftlichkeit wollten er und seine Mitstreiter von der Projektentwicklerin Vortex – Bauherrin ist die Windpark Winterlingen-Alb GmbH & Co. KG – detaillierte Auskünfte. Zahlen wurden mit Verweis auf das Betriebsgeheimnis nicht geliefert. „Die einsichtbaren Bauantragsunterlagen geben zur Wirtschaftlichkeit nichts her“, bedauert Herbert Bitsch. Er verweist aber auf das Genehmigungsverfahren im Jahr 2016. Damals habe das Landratsamt Zweifel an der Wirtschaftlichkeit geäußert und festgestellt, dass das Windgutachten von den Vorgaben für eine Genehmigung abweiche.
Im Mai mit den Prognosen begonnen
Die Bürgerinitiativen wollten von Vortex auch wissen, auf welcher Grundlage die 26.500 Haushalte ermittelt wurden, die angeblich durch die Anlagen versorgt werden sollen. Mit dem Hinweis, dies sei ein Geschäftsgeheimnis, gab es keine Zahlen. Deshalb prognostizieren die Gegner beginnend ab Mai 2020 anhand von amtlich veröffentlichten Daten die Wirtschaftlichkeit selbst. Sie messen ihren Zahlen einen hohen Grad an Wahrscheinlichkeit bei.
Windpark in Winterbach als Vergleich
Als Vergleich nehmen sie den Windpark in Winterbach der Energie Baden-Württemberg (EnBW), der in den Medien immer wieder als Vorzeigeprojekt bezeichnet wird. Dort stehen drei Anlagen. Die EnBW veröffentlicht laufend deren tatsächliche Leistung. Durch den Vergleich mit der Nennleistung steht der Auslastungsgrad fest.
Wert hat nicht überrascht
„Die Windleistungsdichte haben wir dem aktuellen Windatlas für Baden-Württemberg entnommen und für die drei Anlagen standortgenau mit 233,75 Watt pro Quadratmeter im Durchschnitt errechnet“, erläutert Herbert Bitsch.
Und weiter: „Aus den Bauantragsunterlagen für die sieben Anlagen zwischen Bitz und Winterlingen ersehen wir die Nennleistung und die Standorte. Die standortgenaue Ermittlung der Windleistungsdichte ergibt 150,90 Watt pro Quadratmeter im Durchschnitt. Der Wert hat uns nicht überrascht, da wir wissen, dass hier einfach nicht genügend Wind vorhanden ist. Für das Umweltministerium Baden-Württemberg scheinen übrigens nur Standorte mit einer Windleistungsdichte ab 215 Watt pro Quadratmeter wirtschaftlich zu sein. Gegenüber dem Vergleichsobjekt ist die Nennleistung höher, wobei die Windleistungsdichte geringer ist und nur rund 65 Prozent beträgt.“
Geringer Auslastungsgrad
Je Haushalt setzen die beiden Bürgerinitiativen 3500 Kilowattstunden an. Bei den weiteren Berechnungen – Nennleistung, Erzeugung in Megawattstunden, Auslastungsgrad und Zahl der Haushalte (26 500) – orientieren sie sich an den Vorgaben und Begriffen von Vortex. Die erste Prognose für Mai 2020 ergibt einen Auslastungsgrad mit nur 8,4 Prozent bei 6589 Haushalten gegenüber 26 500 laut Vortex. Bei den Haushalten handelt es sich um eine reine Rechengröße. Der von der Windkraft produzierte Flatterstrom könne keinen einzigen Haushalt an 365 Tagen rund um die Uhr versorgen, lautet ihr Fazit. Ihre Prognose stellen die Windkraftgegner künftig monatlich auf ihre Internetseite bbi-wk.de. Herbert Bitsch: „Wir wollen damit ein und allemal die Behauptung widerlegen, die sieben Anlagen würden einen wichtigen Beitrag zur Energiewende leisten.“
ZOLLERN ALB KURIER | 13.06.2020
LESERBRIEF
Die Zeche zahlt immer der Bürger
Strom wird teurer. Das kennen wir Stromkunden nun schon zu genüge. Neu ist aber, dass die Bundesregierung jetzt den Schuldigen ausgemacht hat. CORONA – wie könnte es anders sein – muss für die Verteuerung herhalten. Der Koalitionsausschuss kommt nämlich am 03.06.2020 zu dem Ergebnis, dass die Umlage für Erneuerbare Energien im Jahr 2021 stark anzusteigen droht. Mit einer Erhöhung um 25 Prozent rechnet das Energiewirtschaftliche Institut (EWI) an der Kölner Universität.
Die Erhöhung wird von der Politik CORONA in die Schuhe geschoben, weil die Wirtschaftsleistung und damit der Stromverbrauch zurückgegangen sind. Deswegen müsste aber die EEG-Umlage noch lange nicht steigen.
Der durch Wind und Sonne zufällig und nicht planbar erzeugte Strom, der auch als Flatterstrom oder Fakepower bezeichnet wird, ist für die Erhöhung ursächlich. Wenn die Wirtschaft Energiebedarf hat, scheint häufig keine Sonne oder es weht nicht ausreichend Wind. Wenn die Wirtschaft einen geringen Energiebedarf hat, scheint die Sonne und der Wind weht. Diese Flatterstromerzeugung, die vorrangig in das Stromnetz eingespeist wird, droht das Stromnetz zu überlasten, wenn kein Stromabnehmer gefunden wird. Wenn nun der Börsenstrompreis im Keller ist, muss der überschüssige Strom fast verschenkt werden. Nicht selten muss man sogar noch etwas dafür zahlen, damit der Strom überhaupt abgenommen wird.
Die EnBW Energie Baden-Württemberg bestätigt auf Nachfrage, dass es am 24.05.2020 bei sonnigem und windigem Wetter eine hohe Stromproduktion aus EEG-Anlagen gab. Das Stromüberangebot führte zu negativen Börsenstrompreisen. Daher wurden die Windkraftanlagen in Winterbach (Goldboden) abgeschaltet. Da bei den erneuerbaren Energien in diesem Fall auch nicht produzierter Strom vergütet wird, ist der Stillstand für die EnBW kein Desaster.
So funktioniert das EEG-System schon immer und beschert uns die höchsten Strompreise. Die laufenden Strompreiserhöhungen gehören einfach zum EEG-System. Es ist eine tickende Zeitbombe. Die Börsenstrompreise fallen, die Umlage zur Förderung erneuerbarer Energien steigt. Mit CORONA hat das aber rein gar nichts zu tun. Flatterstrom bzw. Fakepower sind ursächlich.
Wenn der Staat jetzt eingreift, weil die Politiker die von den EWI-Leuten genannte Erhöhung der EEG-Umlage um 25 Prozent als Alarmsignal begreifen, dann ist das mal ein Anfang. Aus diesem Grund weitere Erhöhungen der EEG-Umlage aus der Staatskasse zu bezahlen, ist das zwar löblich, aber das „Hin- und Her-Geschiebe“ dieser Kosten ist eine glatte Bankrotterklärung an das EEG-System. Letztendlich zahlt die Zeche immer der Bürger.
Der Intelligenznotstand der Verantwortlichen scheint hier vor dem Klimanotstand zu kapitulieren.
Herbert Bitsch, 72474 Winterlingen
ZOLLERN ALB KURIER | 06.06.2020
LESERBRIEF
Und die Moral von der Geschicht': Traue den Halbwahrheiten der Politiker nicht !
Am 20.05.2020 fand mit 154 Video-Konferenzteilnehmern der Windbranchentag Baden-Württemberg statt. An der Podiumsdiskussion beteiligten sich unter anderem der Vorsitzende des Bundesverbands WindEnergie Baden-Württemberg, die Präsidentin des Bundesverbands Erneuer-bare Energien und unser Umweltminister Franz Untersteller. Seinem Redebeitrag habe ich Folgen-des entnommen.
F. Untersteller ist dankbar, dass Baden-Württemberg an den alten Abstandsregeln mit 700 bzw. 450 Metern von Windkraftanlagen zur Wohnbebauung nichts ändern muss. Er stellt fest, dass Baden-Württemberg ab Einführung des Ausschreibungsverfahrens für Windkraftanlagen seit 2017 „durch den Rost fällt“. Da er das nicht hinnehmen will, plädiert er schon seit längerer Zeit dafür, unrentable Windkraftanlagen in windschwachen Lagen (Beispiel Baden-Württemberg) durch höhere Vergütungen zu subventionieren. F. Untersteller hat Landschaftsarchitektur studiert. Hätte er Betriebs-wirtschaft studiert, wüsste er, dass sein Vorschlag völliger Unsinn ist.
Die immissionsschutzrechtlichen Verfahren will er beschleunigen und das Widerspruchsverfahren eventuell komplett streichen: „So wie bisher kann es nicht weitergehen“ – „oder eine Instanz ganz rausnehmen“. Die Rechte der Bürger sollen also eingeschränkt werden. Die Politik sollte nicht da-von ausgehen, dass das, was die Bürger in Zeiten von CORONA an Einschränkungen noch akzeptieren, auch dann hinnehmen, wenn es um die Windkraft geht.
Das Erneuerbare Energiesetz (EEG) – so F. Untersteller – werde nur noch von fünf Leuten in Deutschland verstanden; er jedenfalls verstehe es nicht mehr. Da F. Untersteller bei der nächsten Landtagswahl nicht mehr kandidieren will, kann er sicher mit diesem Defizit leben.
F. Untersteller bittet die Windkraftprojektierer, die Hinweise zum Artenschutz stärker zu beachten. Er hat wohl verstanden, dass gegen viele Windkraftprojekte wegen fehlerhafter Artenschutzgutachten erfolgreich bei Gericht geklagt wird. Bürgerinitiativen und Naturschutzverbände haben schon immer die vielfach schlampig erstellten Artenschutzgutachten bemängelt. Genehmigungen wurden dennoch erteilt.
„Die Zahl der Rotmilane habe sich während seiner Dienstzeit verdoppelt“ so F. Untersteller. Diese Halbwahrheit genügt ihm, den Schutz des Rotmilans nochmals erheblich zu verschlechtern und den Schwellenwert für ein Milan-Dichtezentrum von bisher vier auf nunmehr sieben Revierpaare zu erhöhen.
Die volle Wahrheit ist, dass der Rotmilan nicht „häufig“ geworden ist. Die gefährdete und regional schon ausgestorbene Population Europas hat sich erholt. In Gebieten, in denen die Windkraft be-reits stark ausgebaut ist, nehmen die Bestände ab. Baden-Württemberg stellt mit seinen derzeit wohl überwiegend gesunden Populationen damit die Quellpopulation für Teilregionen mit instabi-len und gefährdeten Vorkommen. Eine intakte Quellpopulation ist für den Artenschutz unerlässlich.
Und die Moral von der Geschicht‘: Traue den Halbwahrheiten der Politiker nicht!
Herbert Bitsch, 72474 Winterlingen
Bitzer Bote
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04.06.2020
Wir haben schon mehrfach berichtet, dass wir den geplanten Windkraftanlagen wegen zu geringer Windhöffigkeit die Wirtschaftlichkeit absprechen und daher beim Landratsamt um Einsichtnahme in das Windgutachten ersuchten. Abgelehnt! Auch die lokale Presse hat gefragt, warum das Wind-gutachten nicht allgemein zugänglich sei. In der Teilgenehmigung des Landratsamtes vom 9. Dezember 2016 für vier Windkraftanlagen (WEA) steht zur Wirtschaftlichkeit unter anderem Folgen-des:
„Die Auswertung des Windatlas Baden-Württemberg ergibt für die geplanten Standorte Windgeschwindigkeiten von 5,5 – 5,75 m/sec in 140m Höhe bzw. knapp den Referenzertrag von 60%.“ Es gibt ein Fachgutachten, das nicht den Vorgaben der TR6 entspricht, weil die Messdauer von 6 Monaten zu gering ist. Vorgesehen ist eine Messdauer von 12 Monaten. „Dieser Aspekt wird kritisch für den Standort gesehen, da die Windgeschwindigkeiten aus dem Windatlas prinzipiell die Grundlage für Anlagenplanungen darstellen und hier grenzwertig für einen wirtschaftlichen Betrieb wären. Dieses Gutachten nennt auch einen Unsicherheitsfaktor von 7,35%. Legt man diesen Wert zu Grunde würden die geplanten Anlagen an der Schwelle der Wirtschaftlichkeit liegen und diese möglicherweise sogar unterschreiten“. Irgendwie gelingt es den Gutachtern dann doch noch, knapp die Schwelle des EEG-Referenzertrags von 60% zu überschreiten.
Im Mai 2019 wurde ein neuer Windatlas vorgestellt. Der im bisherigen Windatlas verwendete Parameter „Mittlere Windgeschwindigkeit“ wurde durch die „Mittlere gekappte Windleistungsdichte“ ersetzt. Was wollte man mit dem neuen Windatlas erreichen? Das Flächenpotential für die Wind-kraft sollte massiv aufgestockt werden. Daher wurden die Daten im neuen Windatlas „schönge-rechnet“, wie die Experten der Vernunftkraft Baden-Württemberg festgestellt haben. Auch dar-über haben wir und die Presse bereits berichtet.
Erfreulich an dem neuen Windatlas ist aber, dass genau für den Bereich der geplanten Windkraft-anlagen zwischen Winterlingen und Bitz eine Windausbeute ausgewiesen wird, die weit unterhalb der Schwelle der Wirtschaftlichkeit liegt. Auch dem LRA ist der neue Windatlas bekannt. Spätestens jetzt hätte es hellhörig werden und das bisher schon mit Zweifeln behaftete Fachgutachten erneut unter die Lupe nehmen müssen. Daten von Messstationen sind auch für das LRA abrufbar.
Vernunftkraft BW hat 743 Windkraftanlagen untersucht und festgestellt, dass die meisten in Ba-den-Württemberg installierten Anlagen unter 2.000 Volllaststunden oder unterhalb von 22,8% Auslastungsgrad laufen. Keine der Anlagen hätte unter dem Gesichtspunkt der Wirtschaftlichkeit genehmigt werden dürfen. Es zeigt sich, dass die zu optimistischen Prognosen der Windkraftbetreiber von der Realität eingeholt wurden.
Die Besonderheit der Wirtschaftlichkeit bei den Windkraftanlagen zwischen Winterlingen und Bitz liegt darin, dass die Anlagen in einem Grünzug entstehen sollen und der Natur- und Landschaftsschutz betroffen ist. Windkraftanlagen sind in einem Grünzug absolut tabu. Nur wenn die Wirtschaftlichkeit nachgewiesen wird, kann eine Genehmigung erteilt werden, wenn das öffentliche Interesse überwiegt. Hätten die 4 WEA vom LRA überhaupt genehmigt werden dürfen?
Da das LRA den Windkraftprojektierer bei den Artenschutzgutachten nacharbeiten lässt, sollte auch beim Windgutachten auf TR6-konforme Windmessungen bestanden werden, um die berechtigten Zweifel zu beseitigen.
Wir wissen auch, warum wir das Windgutachten nicht einsehen dürfen. Unsere Experten würden das Gutachten zerpflücken und von der angeblichen Wirtschaftlichkeit bliebe nichts mehr übrig.
ZOLLERN ALB KURIER | 24.11.2019
Winterlingen
Quelle: ZOLLERN-ALB-KURIER; Artikel vom 16.03.2019